Mitarbeiterbindung in Arztpraxen: steuerliche Benefits und betriebliche Altersvorsorge

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Der Fachkräftemangel ist längst auch in Arztpraxen angekommen – und die Auswirkungen sind im Praxisalltag deutlich spürbar. Viele Praxis­inhaberinnen und Praxisinhaber stehen heute vor der Herausforderung, offene Stellen über Monate nicht besetzen oder qualifiziertes Fachpersonal nicht an die Praxis binden zu können.

Der Fachkräftemangel ist längst auch in Arztpraxen angekommen – und die Auswir­kungen sind im Praxis­alltag deutlich spürbar. Viele Praxis­inhaberinnen und Praxis­inhaber stehen heute vor der Heraus­forderung, offene Stellen über Monate nicht besetzen oder qualifiziertes Fach­personal nicht an die Praxis binden zu können.

Dabei hat sich der Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren spürbar verändert: Während früher häufig die Arbeit­geber zwischen vielen Bewerberinnen und Bewerbern auswählen konnten, erleben wir heute zunehmend einen Arbeit­nehmer­markt. Gut ausgebildete Medizinische Fachangestellte können sich ihren Arbeits­platz oftmals aussuchen – und wer unzufrieden ist, findet nicht selten innerhalb kürzester Zeit eine neue beruf­liche Perspektive. Fluktuation in Arztpraxen ist immer teuer.

Für Praxen bedeutet das: Neben einer fairen Vergütung gewinnen vor allem Themen wie Wert­schätzung, Führungs­kultur, Entwicklungs­möglichkeiten, flexible Arbeits­modelle und attraktive Zusatz­leistungen immer stärker an Bedeutung. Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer möchten nicht nur „funktionieren“, sondern sich gesehen, eingebunden und langfristig wohl fühlen.

Wie gelingt es Praxen heute, sich als attraktiver Arbeit­geber zu positionieren?

Entscheidend ist vor allem ein bewusster und wert­schätzender Umgang mit dem eigenen Team. Moderne Praxen investieren zunehmend in ihre Arbeit­geber­attraktivität und entwickeln gezielt eine starke Arbeit­geberm­arke, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden.

Dabei spielen längst nicht mehr nur klassische Gehaltsfragen eine Rolle. Neben Anerkennung, guter Führungskultur und Entwicklungs­möglichkeiten gewinnen insbesondere zusätzliche Arbeit­geber­leistungen an Bedeutung, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen spürbaren Mehrwert bieten.

Denn klassische Gehaltserhöhungen verlieren häufig schnell ihren besonderen Effekt: Ein höheres Bruttogehalt wird nach kurzer Zeit oft als selbst­verständlich wahr­genommen, während durch Steuer- und Sozial­versicherungs­abgaben häufig weniger ankommt als erwartet.

Deshalb setzen viele Praxen heute verstärkt auf die Gewährung von steuer- und sozial­versicherungs­freien Benefits. Solche Benefits können finanziell attraktiver sein und gleich­zeitig die Bindung an die Praxis nachhaltig stärken.

Welche Benefits sind für die Medizinischen Fachangestellten sinnvoll?

  • Monatliche (Tank-)Gutscheine bis zu einem Betrag von 50,00 Euro 
  • Zuschüsse zu bzw. Übernahme von Kindergartenbeiträgen 
  • Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen, wie beispielsweise Sach­zuwendungen zum Geburtstag, zur Heirat oder zur Geburt eines Kindes bis zu einem Betrag in Höhe von 60,00 Euro pro Anlass 
  • Erholungsbeihilfen 
  • Übernahme von Maßnahmen zur Gesund­heits­förderung bis zu einem Jahresbetrag in Höhe von 600,00 Euro 
  • Angebot einer betrieblichen Kranken­versicherung (fließt in die Sach­zuwendungs­grenze in Höhe von monatlich 50,00 Euro mit ein) 

Wichtig bei der Gewährung von steuer­lichen Benefits ist, dass sie zusätz­lich zum ohnehin geschuldeten Arbeits­lohn gewährt werden müssen. Sprich, es darf keine Umwandlung von bestehenden steuer- und sozial­versicherungs­pflichtigen Gehalts­bestand­teilen in steuer- und sozial­versicherungs­freie Gehalts­bestand­teile vorgenommen werden. 

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge kann für Praxen ein wirkungs­voller Bestandteil moderner Mitarbeiter­bindung sein. Gerade vor dem Hinter­grund der zu erwartenden Renten­lücke im Alter gewinnt das Thema für viele Beschäftigte zunehmend an Bedeutung.

Ein häufig genutzter Weg ist dabei die sogenannte Entgelt­umwandlung. Hierbei wird ein Teil des Brutto­gehalts direkt in einen Vorsorge­vertrag eingezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Dadurch profitieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon, dass der finan­zielle Aufwand monatlich geringer ausfällt als bei einer privaten Alters­vorsorge, die aus dem Netto­gehalt eingezahlt wird.

Die durch die Entgeltumwandlung aufseiten der Arbeit­geber eingesparten Sozial­abgaben sind teilweise in Form eines Zuschusses an die Belegschaft weiterzugeben bzw. direkt in den Vertrag zusätzlich einzuzahlen. Hierbei beträgt der Zuschuss für die Arbeit­geber verpflichtend 15 %, kann aber auch weiter aufgestockt werden.

Zwar besteht keine Verpflichtung, aktiv auf Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter zuzugehen und eine betrieb­liche Alters­vorsorge anzubieten. Dennoch kann sie ein wichtiger Faktor sein, um sich als moderner und attraktiver Arbeit­geber zu positionieren. Gleichzeitig stärkt sie langfristig die Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Praxis und unterstützt eine nachhaltige Personal­strategie.

Fazit

Praxen sollten auf eine langfristige Mitarbeiterbindung setzen. Diese ist ein entscheidender Erfolgs­faktor moderner Praxen. Denn stabile Teams sind nicht nur wichtig für die Stimmung in der Praxis, sondern auch für die Wirt­schaft­lichkeit, die Patienten­bindung und die Zukunfts­fähigkeit der Praxis.

Kontaktdaten:

Stefanie Anders
Partnerin Heilberufe, Steuerberaterin bei ECOVIS KSO Steuerberater + Rechtsanwälte
stefanie.anders@ecovis-kso.com
Tel.: 0211/90867-0
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