Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucherinnen und Raucher

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Rauchen ist einer der größten vermeid­baren Risiko­faktoren für die Gesund­heit: In Deutsch­land erkranken jährlich etwa 57.000 Menschen an Lungen­krebs, der häufig durch starkes und lang­jähriges Rauchen verur­sacht wird.1 Laut WHO stirbt welt­weit jeder zweite Tabak­konsu­ment, der nicht aufhört, an den Folgen.2 Neben ver­schärf­ten politi­schen Maß­nahmen – wie aktuell in Frank­reich, wo das Rauchen in öffent­lichen Parks, um Schulen und an Bade­stränden ver­boten wurde3 – können auch gesund­heits­politi­sche Maß­nahmen helfen, die Folgen des Rauchens abzumildern.

Um eine frühzeitige Erkennung und Behand­lung von Lungen­krebs zu ermög­lichen und so die Über­lebens­chancen zu erhöhen, hat der Gemein­same Bundes­ausschuss (G-BA) die Lungen­krebs-Früh­erkennung als neue Leistung der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung beschlossen.1 Das Angebot soll im April 2026 starten. Die Früh­erkennung richtet sich an Ver­sicherte im Alter von 50 bis 75 Jahren, die stark rauchen oder in den letzten 10 Jahren mit dem Rauchen aufge­hört haben, insgesamt min­destens 25 Jahre lang geraucht haben und dabei rechnerisch auf mindestens 15 sogenannte Packungs­jahre kommen (1 Packungsjahr = 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr). Sie umfasst eine jährliche Unter­suchung der Lunge mittels Niedrig­dosis-Computer­tomo­graphie (NDCT) durch eine Radio­login oder einen Radio­logen.

Sollte ein Befund kontroll- oder abklärungs­bedürftig sein, wird eine Zweit­befundung veranlasst. Besteht nach gemein­samer Beur­teilung ein kontroll­bedürftiger Befund, wird die nächste Früh­erkennungs­unter­suchung bereits vor Ablauf der regulären 12 Monate empfohlen. Bei einem abklärungs­bedürftigen Befund mit hohem Verdacht auf Lungen­krebs werden unmittel­bar weitere Schritte eingeleitet.

Um falsch-positive Befunde und damit einher­gehende unnötige Behand­lun­gen zu ver­meiden, gelten strenge qualitäts­sichernde Anfor­derungen an das medizi­nische Personal sowie an die einge­setzten Geräte und die Aus­wertung.

1 Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.06.2025, https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1263/

2 https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/tobacco

3 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-rauchverbot-102.html