Lichttherapie bei Akne inversa wird Kassenleistung

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Für die Behand­lung von leichter bis mittel­schwerer Akne inversa, auch als Hidradenitis suppu­rativa bekannt, wird zusätz­lich zur lokalen Anti­biotika­therapie eine Kombi­nation aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radio­frequenz (RF) als Kassen­leistung zur Ver­fü­gung stehen. Patien­tinnen und Patienten der Stadien I und II profitieren deutlich von einer zusätz­lichen Bestrah­lung im Ver­gleich zur alleinigen lokalen anti­bio­tischen Salben­therapie. Die chronisch-ent­zünd­liche Haut­erkran­kung, bei der es vor­wiegend in Achsel­höhlen, Leisten­gegend sowie Genital- und After­bereich zu schmerzhaften Ent­zün­dungen kommt, kann bisher nur sympto­matisch behandelt werden.

Betroffene können die Behand­lung voraus­sichtlich ab Herbst 2026 zulasten der gesetz­lichen Kranken­ver­siche­rung in Anspruch nehmen, da nach der Nichtbeanstandung durch das Bundes­ministerium für Gesund­heit und der Ver­öffent­lichung im Bundes­anzeiger der Bewer­tungs­ausschuss über die Höhe der ärzt­lichen Vergütung ent­schei­den muss – hierfür hat er bis zu 6 Monate Zeit.

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1309/