Lichttherapie bei Akne inversa wird Kassenleistung
Für die Behandlung von leichter bis mittelschwerer Akne inversa, auch als Hidradenitis suppurativa bekannt, wird zusätzlich zur lokalen Antibiotikatherapie eine Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) als Kassenleistung zur Verfügung stehen. Patientinnen und Patienten der Stadien I und II profitieren deutlich von einer zusätzlichen Bestrahlung im Vergleich zur alleinigen lokalen antibiotischen Salbentherapie. Die chronisch-entzündliche Hauterkrankung, bei der es vorwiegend in Achselhöhlen, Leistengegend sowie Genital- und Afterbereich zu schmerzhaften Entzündungen kommt, kann bisher nur symptomatisch behandelt werden.
Betroffene können die Behandlung voraussichtlich ab Herbst 2026 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, da nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden muss – hierfür hat er bis zu 6 Monate Zeit.
Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1309/