Kontrazeptiva bis 22 Jahre verordnungs- und erstattungsfähig

      Newsletterbeitrag

Verschreibungspflichtige Kontrazeptiva sowie nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva sind ab sofort bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig.

Die Änderung geht auf das „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ zurück, das am 29.03.20019 in Kraft trat und eine Anpassung des § 24a SGB V (Empfängnisverhütung) nach sich zog.

Das DeutscheArztPortal fasst die Erstattungs- und Verordnungsmöglichkeiten oraler Kontrazeptiva und Notfallkontrazeptiva in einer Verordnungshilfe zusammen.

» Verordnungshilfe „Verordnung oraler Kontrazeptiva zulasten der GKV“

Hinweis: Unberührt von der Erstattung bis 22 Jahre fällt nach wie vor für die Versicherten ab dem 18. Geburtstag die gesetzliche Zuzahlung für das Kontrazeptivum-Rezept an.