Keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bei der Festlegung des Orientierungswertes 2023

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In der ersten Verhandlungsrunde zur Weiter­entwicklung des Orientierungs­wertes zwischen Kassenärztlicher Bundes­vereinigung (KBV) und GKV-Spitzen­verband konnte keine Einigung erzielt werden. Im Gegenteil: Die Positionen liegen laut KBV-Chef Dr. Andreas Gassen „diametral auseinander“. Während die KBV eine Erhöhung des Orientierungs­wertes um 6 % fordert, wollen die Krankenkassen einer Erhöhung nicht zustimmen und den bisherigen Wert unangetastet lassen. Aufgrund dieser gegensätzlichen Positionen wurde der erweiterte Bewertungs­ausschuss (EBA) eingeschaltet, der am 23. August tagen wird.

Bei der Festlegung des Orientierungs­wertes sind nach dem Gesetz die für Praxen relevanten Investitions- und Betriebs­kosten zu berücksichtigen. Gassen verwies dabei auf die stark angestiegenen Kosten im Bereich Personal und Energie sowie die hohe Inflations­rate, die die Praxen vor neue Heraus­forderungen stellen. Laut dem KBV-Chef geht es bei den Verhand­lungen „um den Erhalt der Struktur der ambulanten Versorgung und um die Finanzierung von Leistungen für die Gemeinschaft der über 70 Millionen gesetzlich Kranken­versicherten“.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_59406.php (abgerufen am 15.08.2022)