Impfung gegen Gürtelrose ab 60 Jahren zulasten der GKV erstattungsfähig

      Newsletterbeitrag

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst, wonach der seit letztem Jahr in Deutschland zur Verfügung stehende adjuvantierte Subunit-Totimpfstoff gegen Herpes zoster (Gürtelrose) für Versicherte ab 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab 50 Jahren zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig ist.

Die STIKO empfiehlt die Impfung für alle Personen ab 60 Jahren und berücksichtigt dabei das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie.

STIKO-Empfehlung der Impfung gegen Herpes zoster mit einem Totimpfstoff:

  • Alle Personen ab 60 Jahren
  • Alle Personen ab 50 Jahren mit angeborener bzw. erworbener Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • Alle Personen ab 50 Jahren mit einer Grunderkrankung, wie z. B. Diabetes mellitus, rheumatoide Arthritis, COPD oder Asthma bronchiale, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, chronische Niereninsuffizienz, HIV-Infektionen.

» Diese Empfehlung veröffentlichte die STIKO im Epidemiologischen Bulletin 50/2018.

Hinweis: Die Impfung gegen Herpes zoster mit einem attenuierten Lebendimpfsoff wurde von der STIKO nicht empfohlen (Epidemiologischen Bulletin 34/2017.)

» Pressemitteilung des G-BA

In Deutschland verfügbare Impfstoffe gegen Herpes zoster*: Shingrix® (Totimpfstoff); Zostavax® (Lebendimpfstoff)

* Lauer-Taxe, Stand 01.03.2019