Immer mehr Bio­similars unter Rabatt­vertrag

      Newsletterbeitrag     Arznei­mittel; Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Bei Biosimilars handelt es sich um biopharma­zeutische Arznei­mittel (Biologika), die als Nach­folge­produkte nach Patent­ablauf der Original­arznei­mittel auf den Markt kommen. Sie bieten ein großes Ein­spar­potenzial für die gesetz­lichen Kranken­kassen, das bereits seit einigen Jahren dazu führt, dass ihr Einsatz im Praxis­alltag durch regulatorische Maß­nahmen (z. B. Biosimilar-Mindest­quoten) gefördert wird.

Zusätzlich haben viele Biosimilar-Hersteller Rabatt­ver­träge mit den gesetzlichen Kranken­kassen vereinbart. Bei den abge­gebenen Biosimilar-Packungen wurde im Jahr 2022 ein neuer Höchst­wert von 91,7 % Packungen mit Rabatt­vertrag verzeichnet. Die Entwicklung der abgegebenen Packungen mit Rabatt­vertrag in den letzten Jahren ist der folgenden Grafik zu entnehmen: