Höhere Pauschalen für TI-Ausgaben

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unter­stützung des Bundesschiedsamtes auf Folgendes geeinigt:

  • Stationäre Kartenterminals: Die Erstattungspauschale wird auf 595 Euro angehoben. Diese höhere Pauschale kann rückwir­kend auch für die Geräte abgerechnet werden, die ab dem 1. Oktober 2020 bestellt wurden. Die stationären Kartenterminals sind Voraussetzung für das Notfalldaten­ma­nage­ment und den elektronischen Medikationsplan.
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Damit die ePA genutzt werden kann, ist ein noch nicht erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für die Arztsoftware nötig. Die Pauschale für das Konnektor-Update liegt bei 400 Euro; für das Modul in der Arztsoftware wurde eine Pauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale wurde auf 4,50 Euro pro Quartal erhöht.
  • E-Rezept: Für die Nutzung des E-Rezeptes wird es eine weitere Anwendung in der Arztsoftware geben. Hierfür liegt die Pauschale bei 120 Euro. Die Betriebskostenpauschale wird um einen Euro pro Quartal erhöht.

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