Heimversorgung: Erleichterungen bei der Versorgung

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Entlastungen für Praxen, Apotheken und Pflege­heime bietet eine neue Rege­lung im Rahmen der Heim­versorgung: E-Rezepte für Bewoh­nerinnen und Bewohner von Pflege­heimen können direkt an die heim­ver­sor­gende Apo­theke weiter­geleitet werden. Voraus­setzung: zwischen Apo­theke und Heim wurde ein Heim­ver­sor­gungs­ver­trag abge­schlossen. Die Apo­theke kann dann mit den Praxen, die Patien­tinnen und Patienten im Heim ver­sorgen, Absprachen zu einer direkten Über­mittlung von Verordnungen treffen.

So kann die Versorgung ablaufen:

  • Pflegeheim informiert Arztpraxis über benötigte Arzneimittel.
  • Arztpraxis stellt ein E-Rezept aus.
  • Erste Möglichkeit: wie bisher wird der Ausdruck oder die Versichertenkarte direkt in der Apotheke vorgelegt und das Rezept somit eingelöst.
  • Zweite, neue Möglichkeit: die Arztpraxis übermittelt den E-Rezept-Token zur Einlösung direkt über den E-Mail-Dienst KIM an die heimversorgende Apotheke. Die Apotheke kann damit das E-Rezept abrufen und einlösen.
  • Die Apotheke liefert die verschriebenen Medikamente an das Pflegeheim.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten vom 09.07.2026 „Praxen dürfen Verordnungen direkt an heimversorgende Apotheken senden“