Heimversorgung: Erleichterungen bei der Versorgung
Entlastungen für Praxen, Apotheken und Pflegeheime bietet eine neue Regelung im Rahmen der Heimversorgung: E-Rezepte für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen können direkt an die heimversorgende Apotheke weitergeleitet werden. Voraussetzung: zwischen Apotheke und Heim wurde ein Heimversorgungsvertrag abgeschlossen. Die Apotheke kann dann mit den Praxen, die Patientinnen und Patienten im Heim versorgen, Absprachen zu einer direkten Übermittlung von Verordnungen treffen.
So kann die Versorgung ablaufen:
- Pflegeheim informiert Arztpraxis über benötigte Arzneimittel.
- Arztpraxis stellt ein E-Rezept aus.
- Erste Möglichkeit: wie bisher wird der Ausdruck oder die Versichertenkarte direkt in der Apotheke vorgelegt und das Rezept somit eingelöst.
- Zweite, neue Möglichkeit: die Arztpraxis übermittelt den E-Rezept-Token zur Einlösung direkt über den E-Mail-Dienst KIM an die heimversorgende Apotheke. Die Apotheke kann damit das E-Rezept abrufen und einlösen.
- Die Apotheke liefert die verschriebenen Medikamente an das Pflegeheim.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten vom 09.07.2026 „Praxen dürfen Verordnungen direkt an heimversorgende Apotheken senden“