Gesetzentwurf zum TSGV entfacht neue Diskussionen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

      Newsletterbeitrag

Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Gesetzesentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) veröffentlich hat, ist auch die Diskussion über die Notwendigkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen wieder neu aufgekommen.

So sieht das Gesetz unter anderem vor, bei maximal zwei Prozent der Ärzte pro Quartal eine Zufälligkeitsprüfung durchzuführen. Des Weiteren ist eine Herabsetzung der Prüffrist von vier auf zwei Jahre geplant.

Dies scheint jedoch nichts an der Angst der Ärzte vor einem Regress zu ändern. Aus diesem Grund fordert die KV Niedersachsen beispielsweise eine generelle Abschaffung von Arznei- und Heilmittelregressen, da diese vor allem junge Ärzte von einer Niederlassung abhalten. So ergab eine Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung der Universität Trier, dass, neben Bürokratie und dem hohen finanziellen Risiko, die Angst vor Regressanforderungen hauptsächlich junge Ärzte von einer Niederlassung abhält.

Die KV Hessen geht sogar noch einen Schritt weiter. Sie fordert die komplette Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

 

Die vollständigen Statements finden Sie hier:

www.kvn.de/Startseite/broker.jsp

www.kvhessen.de/presse/wirtschaftlichkeitspruefungen/