Exklusive Rabattverträge gefährden laut Pro Generika die Arzneimittelversorgung

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Ende Mai wurden exklusive Rabattverträge für Biosimilars durch den Gesetz­geber verboten, denn der dadurch aus­gelöste Unter­bietungs­wett­bewerb der pharma­zeutischen Her­steller mache Liefer­ketten fragil und verstärke die Abhängigkeit von China (die Produk­tions­kosten liegen in China deut­lich nie­driger als in Europa). Bei exklu­siven Rabatt­ver­trä­gen erhält nur der günstigste Anbieter den Zuschlag, der Rest geht leer aus. Der Verband Pro Generika fordert, das Verbot von exklu­siven Rabatt­verträgen auch auf andere versorgungs­kritische Arznei­mittel auszuweiten, um Liefer­ketten und den Standort Europa zu stärken.

Als Beispiele für kritische Arzneimittel mit einer geschwächten Liefer­kette werden das Brust­krebs­mittel Tamoxifen, der Angstlöser Lorazepam, das Diabetes­medi­ka­ment Metformin und das Anti­biotikum Amoxicillin genannt. Die Anzahl der Hersteller, die den deutschen Markt ver­sorgen, hat sich beispiels­weise bei Tamoxifen von 19 im Jahr 2006 auf aktuell 3 stark redu­ziert. Bei Metformin gab es 2011 noch 40 Hersteller auf dem deutschen Markt, 2026 sind es noch 5.

Quelle: Pro Generika e.V. „Verboten für Biosimilars, erlaubt für Brustkrebsmittel – warum die Politik jetzt von sich selbst lernen muss“