Erste KVen veröffentlichen Arzneimittelvereinbarungen für 2024

      Newsletterbeitrag     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Zum Jahreswechsel haben die ersten Kassen­ärzt­lichen Vereini­gungen (KVen), darunter Nordrhein, Baden-Württemberg, Westfalen-Lippe, Thüringen und Rheinland-Pfalz, ihre Arznei­mittel­vereinbarungen für 2024 veröffentlicht. In Nordrhein gibt es zudem eine neue Prüf­vereinbarung.

Arzneimittel­vereinbarungen werden zwischen den KVen und den Landes­verbänden der Kranken­kassen und Ersatz­kassen auf Landes­ebene geschlossen. Sie treffen jahres­bezogene Regelungen zum Ausgaben­volumen und zu Wirtschaft­lichkeits­zielen für die Arznei­mittel­versorgung.

Tipp: Die Links zu den aktuellen Vereinbarungen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

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