Entwarnung für bestehende bundesweite Praxisbesonderheiten

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Mit dem GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetz ist die gesetz­liche Grund­lage für die Verein­barung von bundes­weiten Praxis­besonder­heiten für Arznei­mittel weggefallen. Nun haben der GKV-Spitzen­verband und die Kassen­ärzt­liche Bundes­vereinigung (KBV) klargestellt, dass diese Streichung Arznei­mittel, für die bereits eine Praxis­besonder­heit verein­bart wurde, nicht betrifft. Die bislang verein­barten Praxis­besonder­heiten gelten bis zum Eintritt eines soge­nannten Beendi­gungs­tat­bestandes (z. B. Abschluss einer neuen Verein­barung, Ablauf von Patent- und Unter­lagen­schutz) fort. Durch die Gesetzes­änderung werden lediglich neue Verein­barungen von bundes­weiten Praxis­besonder­heiten verhindert.