Entwarnung für bestehende bundesweite Praxisbesonderheiten
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Vereinbarung von bundesweiten Praxisbesonderheiten für Arzneimittel weggefallen. Nun haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klargestellt, dass diese Streichung Arzneimittel, für die bereits eine Praxisbesonderheit vereinbart wurde, nicht betrifft. Die bislang vereinbarten Praxisbesonderheiten gelten bis zum Eintritt eines sogenannten Beendigungstatbestandes (z. B. Abschluss einer neuen Vereinbarung, Ablauf von Patent- und Unterlagenschutz) fort. Durch die Gesetzesänderung werden lediglich neue Vereinbarungen von bundesweiten Praxisbesonderheiten verhindert.