Einzelfallprüfanträge – Off-Label-Use ein häufiges Thema

      Newsletterbeitrag     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung; Nach­gefragt

Wie Ärzte nach einem Aufruf des DeutschenArztPortals berichten, scheint der Off-Label-Use ein häufiger Grund für einen Einzelfallprüfantrag zu sein. Zwar ist der zulassungsüberschreitende Einsatz eines Arzneimittels grundsätzlich erlaubt, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist er aber nur in Ausnahmefällen.

Fehlende Diagnosen

Ein Arzt berichtete, dass es zu einer Einzelfallprüfung aufgrund einer vermeintlichen Off-Label-Verordnung von Protonenpumpenhemmern gekommen war. Ein Regress ließ sich in diesem Fall abwenden, da es sich nicht um einen Off-Label-Use handelte, sondern die Dokumentation der entsprechenden Diagnosen lediglich vergessen wurde.

Klinikempfehlung

In einem anderen Fall wurde ein schwer kranker Patient von einer Spezialklinik auf eine nicht zugelassene Therapie eingestellt. Die Klinik empfahl, die Behandlung nach der Entlassung fortzusetzen, sodass der ambulant behandelnde Arzt im akuten Fall die empfohlene Medikation verordnete. Ein zeitgleich bei der Krankenkasse gestellter Antrag auf Kostenübernahme wurde später von der Kasse abgelehnt, ein Einzelfallprüfantrag folgte. Der Fall befindet sich derzeit im Widerspruchsverfahren.

Diese Beispiele zeigen, wie schnell es zu einer Einzelfallprüfung aufgrund von Off-Label-Use kommen kann. Informationen, die helfen sollen, abzuschätzen, ob die Verordnung eines Arzneimittels im Off-Label-Use zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, bietet die Verordnungshilfe „Off-Label-Use“.

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