Einzelfallprüfanträge bei Impfstoffen und Folgeverordnungen

      Newsletterbeitrag     Korrekte Verord­nung; Nach­gefragt

Wie Ärzte nach einem Aufruf des DeutschenArztPortals berichten, kann es aus unterschiedlichsten Gründen zu einer Prüfung im Einzelfall kommen. Dies kann zu höheren Regresssummen führen.

Einzelfallprüfung aufgrund eines Impfstoffs ohne Rabattvertrag

Wie uns ein Arzt berichtete, sei der Widerspruch gegen den Prüfantrag gescheitert und er solle nun 9.000 Euro bezahlen. Drei Krankenkassen sei angeblich ein wirtschaftlicher Schaden in dieser Höhe entstanden, da laut des Arztes anstatt eines rabattierten Impfstoffs ein für Kinder besser geeigneter und zugelassener Impfstoff verordnet wurde.

Folgeverordnung von Pioglitazon

Ein anderer Arzt berichtete uns von einem Regressantrag in Höhe von 1.900 Euro aufgrund der Folgeverordnung von Pioglitazon bei fünf verschiedenen Patienten. Laut dem Arzt hätten diese Patienten sehr gut auf das Medikament angesprochen, sodass es ethisch nicht vertretbar gewesen wäre, den Patienten diese Behandlung zu verweigern. Nach Widerspruch des Arztes habe ein Sozialgericht seiner Argumentation entsprochen, sodass der Regress aufgehoben wurde. Jedoch berichtete der Arzt von einem erneuten Regressbescheid, da der Prüfungsausschuss nicht der Argumentation des Arztes folge. Dieser Fall könnte somit erneut an das Sozialgericht gehen.

Diese Beispiele zeigen, dass es aus den unterschiedlichsten Gründen zu einer Einzelfallprüfung kommen kann. Allgemeine Hinweise, wie das Risiko für Einzelfallprüfungen der Krankenkassen gemindert werden kann, finden Sie in der Verordnungshilfe „Vermeidung von Einzelfallprüfungen“.

» Verordnungshilfe „Vermeidung von Einzelfallprüfungen“