E-Rezept: Vorsicht bei Freitext-Verordnungen

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In der Regel werden Arznei­mittel bei der Verord­nung aus der Arznei­mittel-Daten­bank ausgewählt und verordnet. In diesem Fall sollten alle erforderlichen Angaben direkt auf die Verord­nung über­nommen werden. Anders sieht es aus, wenn Arznei­mittel über die Freitext-Funktion verordnet werden. Dies kommt insbe­sondere bei Zahnarzt­praxen vor, deren Praxis­software nicht mit einer Arznei­mittel-Daten­bank verbunden ist. Da gerade diese Freitext-Verord­nungen ein großes Fehler­potenzial haben, hat die gematik eine aktuelle Information für Zahn­ärztinnen und Zahn­ärzte veröffentlicht.1

Einige der Tipps können auch in allen anderen Praxen wichtig sein, wenn doch einmal eine Freitext-Verord­nung erstellt wird:

  • Bei Freitext-Verordnungen immer nur ein Arznei­mittel oder eine Rezeptur pro E-Rezept verordnen!
  • Auch Freitext-Verordnungen müssen alle nach der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung erforderlichen Angaben enthalten (u. a. Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungs­form, Packungs­größe/Menge).
  • Die Angabe der Dosierung sollte nicht im Freitext-Feld, sondern im dafür vorgesehenen Feld angegeben werden.
  • Werden mehrere Packungen verordnet, sollte die Angabe zur Anzahl der verordneten Packungen ausschließlich im dafür vorgesehenen Feld und nicht im Freitext-Feld erfolgen.
  • Achtung: Grundsätzlich sollte die Verordnungs­software erkennen, wenn eine Verordnung nicht als E-Rezept möglich ist (z. B. bei Verordnung von Hilfsmitteln oder Medizin­produkten), diese Kontrolle wird aber bei einer Freitext-Verord­nung umgangen. Entsprechende E-Rezepte können in der Apotheke aber nicht beliefert werden.

1 Information der gematik für Zahnärztinnen und Zahnärzte „Freitext-Verordnungen: So geht’s richtig“