E-Rezept für DiGA startet auf freiwilliger Basis

      Newsletterbeitrag     Meine Praxis; DiGA

Das E-Rezept gehört bei Arznei­mittel­ver­ord­nungen mittler­weile zur täg­lichen Routine in Arzt­praxen. Neu ist, dass nun auch digitale Gesund­heits­anwen­dungen (DiGA) per E-Rezept ver­ord­net werden können. Die Ver­ord­nung per E-Rezept erfolgt auf frei­williger Basis und kann einge­setzt werden, wenn die verwen­dete Praxis­ver­wal­tungs­software (PVS) dies unter­stützt (Voraus­setzung: ein zerti­fi­ziertes Verord­nungs­modul für DiGA im PVS). Verord­nungen auf Muster 16 sind weiter­hin möglich. Weitere Informa­tionen zum Thema DiGA finden Sie auf unserer gleich­namigen Wissensseite.

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Quelle:

www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/digitale-gesundheitsanwendungen-elektronische-verordnung-startet-freiwillig