E-Rezept für DiGA startet auf freiwilliger Basis
Das E-Rezept gehört bei Arzneimittelverordnungen mittlerweile zur täglichen Routine in Arztpraxen. Neu ist, dass nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) per E-Rezept verordnet werden können. Die Verordnung per E-Rezept erfolgt auf freiwilliger Basis und kann eingesetzt werden, wenn die verwendete Praxisverwaltungssoftware (PVS) dies unterstützt (Voraussetzung: ein zertifiziertes Verordnungsmodul für DiGA im PVS). Verordnungen auf Muster 16 sind weiterhin möglich. Weitere Informationen zum Thema DiGA finden Sie auf unserer gleichnamigen Wissensseite.
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