E-Arztbriefe dürfen seit dem 1. April nur noch über einen KIM-Dienst versendet werden

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung macht darauf aufmerksam, dass elektronische Arztbriefe (E-Arztbriefe) nur noch über einen von der Gematik zugelassenen KIM-Dienst (Dienste für Kommunikation im Medizinwesen) übermittelt werden dürfen. Über andere Dienste gibt es keine Vergütung mehr für das Versenden von E-Arztbriefen. KIM-Dienste sollen aufgrund ihrer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besonders sicher sein. Ab dem 1. Oktober wird ein KIM-Dienst auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) benötigt.

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