DiGA: GKV fordert Reformierung gesetzlicher Rahmenbedingungen

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Seit Oktober 2020 werden erste digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der GKV-Spitzenverband fordert nun eine Reformierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Grund dafür ist das Ausbleiben der erwarteten positiven Effekte für die Nutzer.

Der GKV-Spitzenverband stellte eine Bilanz aus dem Zeitraum September 2020 bis September 2021 in seinem Bericht vor – mit ernüchternden Resultaten. Lediglich 50.000 DiGA wurden innerhalb eines Jahres ärztlich verschrieben oder von Krankenkassen genehmigt. Nur knapp 40.000 wurden letztendlich vom Anwender aktiviert. Wie konsequent und regelmäßig die Anwender die App verwenden, wurde nicht dargelegt.1

Fast-Track-Verfahren

DiGA können durch ein sogenanntes Fast-Track-Verfahren, welches nur 3 Monate in Anspruch nimmt, vom BfArM zugelassen werden. Dabei wird geprüft, ob die DiGA in Sachen Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit den Herstellerangaben genügt sowie positive Effekte für den Anwender aufweist. Diesen positiven Nutzen weist bislang allerdings nur ein Drittel der katalogisierten DiGA nach. Bei dem Rest muss nun nach einer Probezeit von einem Jahr ein positiver Nutzen für den Anwender belegt werden.2 Bei der Preisgestaltung dürfen Hersteller diesen im ersten Jahr der Erprobung selbst festlegen, ohne einen positiven Nutzen nachweisen zu müssen. Das führt zu Preisen zwischen 119 bis 744 Euro pro Quartal. Die GKV muss die Preise für vorläufig aufgenommene DiGA bis zu zwei Jahre finanzieren.1

Der GKV-Spitzenverband fordert nun den Gesetzgeber auf, zu reagieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei sollten drei wesentliche Punkte überarbeitet werden:

  • Keine freie Preisgestaltung im ersten Jahr der Erprobung durch die Hersteller
  • Eine DiGA sollte einen nachweislich positiven, innovativen Nutzen für den Anwender darstellen.
  • Hersteller müssen den wissenschaftlichen Nachweis des medizinischen Nutzens belegen.1

Praxishilfe „Digitale Gesundheitsanwendungen“

Eine Praxishilfe fasst nicht nur die wichtigsten Informationen zu den DiGA sowie dem DiGA-Verzeichnis zusammen, sondern gibt auch Tipps für die Verordnung.

» Zur Praxishilfe

1 Spitzenverband Bund der Krankenkassen: Erste Bilanz zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zeigt: Gesetzliches Update notwendig (2022). Online verfügbar unter: https://www.krankenkassen-direkt.de/news/pr/mitteilung.pl?id=3210856&cb=7826587108

2 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: DiGA-Verzeichnis. Online verfügbar unter: diga.bfarm.de/de/verzeichnis