Die neue Versorgungspauschale: Kann sie Praxen entlasten?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Versorgungspauschale nach der GOP 03100. Sie soll Praxen durch eine vereinfachte Abrechnung bei „einfach“ chronisch Kranken entlasten.
Margaret Plückhahn vom Virchowbund hat uns im Interview ihre Einschätzung zur neuen Versorgungspauschale gegeben.
Rp. Institut: Die GOP 03100 zielt darauf ab, Praxen zu entlasten und die Zahl der Arztkontakte zu reduzieren. Wird dieses Ziel mit der neuen Versorgungspauschale erreicht werden? In welchen Bereichen sehen Sie potenzielle Entlastung und wo möglicherweise zusätzlichen organisatorischen Aufwand?
Margaret Plückhahn: Sollte die Einführung der GOP 03100 tatsächlich mit dem Ziel erfunden worden sein, Praxen zu entlasten, dann wird dieses Ziel m. E. total verfehlt. Die sogenannte Versorgungspauschale ist ein neues Bürokratiemonster.
Die Idee einer Neuordnung der Versorgung chronisch Kranker ist grundsätzlich begrüßenswert. Dem individuellen Versorgungsbedarf gerechter zu werden und „gut eingestellte, unkomplizierte“ Chroniker auch länger mal nicht zu sehen und das in der Abrechnung bzw. im EBM abzubilden, das ist schon okay.
Aber schon die bisherige „Chronikerpauschale“ führte in der Vergangenheit zu vielen Abrechnungsfehlern. Das lag nicht am Unvermögen der Praxen, sondern daran, dass die Abrechnungsvoraussetzungen und die Bedingungen komplex und unnötig kompliziert definiert sind. Und das Abrechnungssystem immer noch davon ausgeht, dass alle sich an die Regeln halten und dass Transparenz besteht.
Das ist aber tatsächlich nicht so. Da werden von den Krankenkassen seit Jahren Abrechnungsbedingungen munter individuell ausgelegt, da werden die Prüfmechanismen immer weiter ausgefeilt, da werden Prüfarien gefahren… Und das alles immer im Nachgang, sodass für die Praxen auch keine „Heilung“ der vermeintlichen Abrechnungsfehler möglich ist.
Patienten suchen – ungefragt, weil sie es können – verschiedene Ärzte auf, die voneinander nichts wissen und erst recht nicht, ob Leistungen schon anderswo in Anspruch genommen und abgerechnet wurden. Und da wird – ebenfalls im Nachgang – diskutiert, welche Diagnosen denn als „chronisch“ gelten. Da erlauben sich sogar einzelne Krankenkassen, das zu definieren, obwohl es nicht einmal der Bewertungsausschuss geschafft hat. Da machen sich KVen zum Steigbügelhalter und setzen Prüfmaßnahmen gegen die eigenen Mitglieder durch.
Das ist nicht nur im Bereich der Chroniker so. Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, in denen wirklich schlechte Leistungslegenden des EBM dazu führen, dass die Praxen im Nachgang das Honorar wieder zurückzahlen müssen. Die Rechtsprechung ist in derartigen Fällen nicht gerade arztfreundlich. Da heißt es meist: „Der Arzt hätte es wissen können, oder er hätte fragen müssen…“. Als ob ein Patient das angeben würde! Als ob ein Patient immer wüsste, dass sein Anspruch „verbraucht“ ist.
Angesichts der Möglichkeit, mittels der eGK unkontrolliert verschiedene Praxen aufzusuchen, und angesichts der bereits etablierten Prüfmethoden ahne ich: Auch die neue Versorgungspauschale wird in den Fokus der Abrechnungsprüfung geraten.
Und angesichts der sehr komplexen Abrechnungsvoraussetzungen werden Fehler geschehen. Das neue Bürokratiemonster wird also im Ergebnis zunächst einmal dazu führen, dass Praxen – wenn sie ihr Honorar behalten wollen – ein Controlling implementieren müssen. Da muss geprüft werden, ob der Patient alle Voraussetzungen erfüllt, ob tatsächlich alle Bedingungen erfüllt sind. Der Patient muss „gesteuert“ werden, was an sich ja eine gute Idee ist. Es wird aber, das ist meine Befürchtung, nicht in jedem Fall gelingen.
Und auch das Arzneimittelthema ist nicht zu unterschätzen. Auch hier gilt: Noch mehr Obacht bei der Verordnung als schon bisher. Deshalb finden auch bald wieder unsere nächsten Webinare zu den Themen „Regresssicher verordnen“ und „Abrechnungsprüfung und Plausibilitätsprüfung“ statt. Meine tagtägliche Erfahrung in der Virchowbund-Praxisberatung zeigt, dass das ein Riesenthema für die Ärztinnen und Ärzte ist, bei dem viel Geld verloren geht.
Rp. Institut: Eine Reduktion persönlicher Arztkontakte ist gesundheitspolitisch gewollt. Welche Auswirkungen könnte dies aus Ihrer Sicht auf die Versorgung, insbesondere chronisch kranker Patientinnen und Patienten, haben? Welche Maßnahmen können Praxen ergreifen, um auch bei geringerer Kontaktfrequenz eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen?
Margaret Plückhahn: Wenn politisch gewollt wäre, dass Patientenkontakte reduziert werden, dann ist ein echtes Steuerungssystem notwendig. Dafür müssten neben allen Praxen auch die Versicherten und die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. So schlägt es übrigens auch das „Koordinationsarzt“-Konzept des Virchowbundes vor. Meiner Einschätzung nach genügt es nicht, eine neue Versorgungspauschale in die Welt zu setzen und sich dann politisch zu rühmen: „Wir entlasten die Hausärzte“.
Selbst wenn es hier und da zu weniger Kontakten mit den „leichten Chronikern“ kommt: Die Praxen sind voll. Die Ärzte und die Mitarbeitenden arbeiten am Anschlag. Die neuen Spargesetze verschärfen die Situation derart, dass jeder Effekt, der möglicherweise mit der Versorgungspauschale hätte erzielt werden können, verpufft bzw. einfach an Bedeutung verliert. Auch das zeigen die ersten Beispielberechnungen für Praxen, die ich schon beim Virchowbund durchgeführt habe.
Ich erlaube mir auch die Einschätzung: Patienten, die eine chronische Krankheit haben und mit dieser verantwortungsvoll sich selbst und dem System gegenüber umgehen, sind und bleiben bei ihrem Hausarzt gut aufgehoben. Es wird aber auch weiterhin Menschen geben, die aus welchen Gründen auch immer, keine Eigenverantwortung zeigen oder sich an Regeln nicht halten wollen oder können.
Rp. Institut: Wo sehen Sie die größten praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung der GOP 03100 im Praxisalltag? Entspricht die Pauschale aus Ihrer Sicht dem tatsächlichen Versorgungsaufwand oder sehen Sie hier mögliche wirtschaftliche Risiken für Praxen?
Margaret Plückhahn: Hier verweise ich gerne auf meine Antwort auf Ihre erste Frage.
Gespannt dürfen wir alle auf die ersten Abrechnungsergebnisse sein. Darauf, welche Kreativität die Krankenkassen in Bezug auf Prüfungen, Honorarrückforderungsanträge entwickeln. Und ob die KVen sich dann als schützend erweisen. Ich denke, in der Praxis- und Rechtsberatung des Virchowbundes werden wir im nächsten Jahr viel zu tun bekommen.
Rp. Institut: Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interview, Frau Plückhahn.
Margaret Plückhahn: Ich bedanke mich bei Ihnen.

Margaret Plückhahn
Als erfahrene Praxis- und Niederlassungsberaterin begleitet Margaret Plückhahn jährlich rund 500 Ärztinnen und Ärzte bei der Niederlassung und Praxisgründung. Zudem berät sie die Mitglieder des Virchowbundes in Sachen Abrechnung, Verordnung und wirtschaftlicher Praxisführung. Sie kennt sowohl die Arztpraxis als auch das KV-System aus der Innensicht und bringt über 30 Jahre Erfahrung im ambulanten Gesundheitswesen mit.
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