Die neue Versorgungspauschale: Kann sie Praxen entlasten?

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Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Versorgungspauschale nach der GOP 03100. Sie soll Praxen durch eine vereinfachte Abrechnung bei „einfach“ chronisch Kranken entlasten.

Margaret Plückhahn vom Virchowbund hat uns im Interview ihre Einschätzung zur neuen Versorgungspauschale gegeben.

Rp. Institut: Die GOP 03100 zielt darauf ab, Praxen zu entlasten und die Zahl der Arztkontakte zu reduzieren. Wird dieses Ziel mit der neuen Versorgungs­pauschale erreicht werden? In welchen Bereichen sehen Sie potenzielle Entlastung und wo möglicher­weise zusätz­lichen organisa­torischen Aufwand?

Margaret Plückhahn: Sollte die Einfüh­rung der GOP 03100 tatsächlich mit dem Ziel erfunden worden sein, Praxen zu entlasten, dann wird dieses Ziel m. E. total verfehlt. Die sogenannte Versorgungs­pauschale ist ein neues Büro­kratie­monster.

Die Idee einer Neuordnung der Versorgung chronisch Kranker ist grund­sätzlich begrüßens­wert. Dem indivi­duellen Versorgungs­bedarf gerechter zu werden und „gut eingestellte, unkompli­zierte“ Chroniker auch länger mal nicht zu sehen und das in der Abrechnung bzw. im EBM abzubilden, das ist schon okay.

Aber schon die bisherige „Chronikerpauschale“ führte in der Vergangenheit zu vielen Abrechnungs­fehlern. Das lag nicht am Unvermögen der Praxen, sondern daran, dass die Abrechnungs­voraus­setzungen und die Bedin­gungen komplex und unnötig kompli­ziert definiert sind. Und das Abrechnungs­system immer noch davon ausgeht, dass alle sich an die Regeln halten und dass Transparenz besteht.

Das ist aber tatsächlich nicht so. Da werden von den Kranken­kassen seit Jahren Abrechnungs­bedin­gungen munter individuell ausgelegt, da werden die Prüf­mechanismen immer weiter ausgefeilt, da werden Prüf­arien gefahren… Und das alles immer im Nachgang, sodass für die Praxen auch keine „Heilung“ der vermeint­lichen Abrechnungs­fehler möglich ist.

Patienten suchen – ungefragt, weil sie es können – verschiedene Ärzte auf, die voneinander nichts wissen und erst recht nicht, ob Leistungen schon anderswo in Anspruch genommen und abgerechnet wurden. Und da wird – ebenfalls im Nachgang – diskutiert, welche Diagnosen denn als „chronisch“ gelten. Da erlauben sich sogar einzelne Kranken­kassen, das zu definieren, obwohl es nicht einmal der Bewertungs­ausschuss geschafft hat. Da machen sich KVen zum Steig­bügel­halter und setzen Prüf­maß­nahmen gegen die eigenen Mitglieder durch.

Das ist nicht nur im Bereich der Chroniker so. Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, in denen wirklich schlechte Leistungs­legenden des EBM dazu führen, dass die Praxen im Nachgang das Honorar wieder zurückzahlen müssen. Die Recht­sprechung ist in derartigen Fällen nicht gerade arzt­freund­lich. Da heißt es meist: „Der Arzt hätte es wissen können, oder er hätte fragen müssen…“. Als ob ein Patient das angeben würde! Als ob ein Patient immer wüsste, dass sein Anspruch „verbraucht“ ist.

Angesichts der Möglichkeit, mittels der eGK unkontrolliert verschiedene Praxen aufzusuchen, und angesichts der bereits etablierten Prüfmethoden ahne ich: Auch die neue Versorgungs­pauschale wird in den Fokus der Abrechnungs­prüfung geraten.

Und angesichts der sehr komplexen Abrechnungs­voraus­setzungen werden Fehler geschehen. Das neue Büro­kra­tie­monster wird also im Ergebnis zunächst einmal dazu führen, dass Praxen – wenn sie ihr Honorar behalten wollen – ein Controlling implemen­tieren müssen. Da muss geprüft werden, ob der Patient alle Voraus­setzungen erfüllt, ob tatsächlich alle Bedin­gungen erfüllt sind. Der Patient muss „gesteuert“ werden, was an sich ja eine gute Idee ist. Es wird aber, das ist meine Befürch­tung, nicht in jedem Fall gelingen.

Und auch das Arznei­mittel­thema ist nicht zu unter­schätzen. Auch hier gilt: Noch mehr Obacht bei der Verord­nung als schon bisher. Deshalb finden auch bald wieder unsere nächsten Webinare zu den Themen „Regresssicher verordnen“ und „Abrechnungs­prüfung und Plausibilitäts­prüfung“ statt. Meine tagtägliche Erfahrung in der Virchowbund-Praxisberatung zeigt, dass das ein Riesen­thema für die Ärztinnen und Ärzte ist, bei dem viel Geld verloren geht.


Rp. Institut: Eine Reduk­tion persön­licher Arzt­kontakte ist gesund­heits­politisch gewollt. Welche Auswirkungen könnte dies aus Ihrer Sicht auf die Versor­gung, insbesondere chronisch kranker Patien­tinnen und Patienten, haben? Welche Maßnahmen können Praxen ergreifen, um auch bei geringerer Kontakt­frequenz eine hohe Behand­lungs­qualität sicherzustellen?

Margaret Plückhahn: Wenn politisch gewollt wäre, dass Patienten­kontakte reduziert werden, dann ist ein echtes Steuerungs­system notwendig. Dafür müssten neben allen Praxen auch die Versicherten und die Kranken­kassen in die Pflicht genommen werden. So schlägt es übrigens auch das „Koordinationsarzt“-Konzept des Virchowbundes vor. Meiner Einschätzung nach genügt es nicht, eine neue Versorgungs­pauschale in die Welt zu setzen und sich dann politisch zu rühmen: „Wir entlasten die Hausärzte“.

Selbst wenn es hier und da zu weniger Kontakten mit den „leichten Chronikern“ kommt: Die Praxen sind voll. Die Ärzte und die Mitarbeitenden arbeiten am Anschlag. Die neuen Spar­gesetze verschärfen die Situation derart, dass jeder Effekt, der möglicher­weise mit der Versorgungs­pauschale hätte erzielt werden können, verpufft bzw. einfach an Bedeu­tung verliert. Auch das zeigen die ersten Beispiel­berechnungen für Praxen, die ich schon beim Virchowbund durchgeführt habe.

Ich erlaube mir auch die Einschätzung: Patienten, die eine chronische Krankheit haben und mit dieser verant­wortungs­voll sich selbst und dem System gegen­über umgehen, sind und bleiben bei ihrem Hausarzt gut aufgehoben. Es wird aber auch weiterhin Menschen geben, die aus welchen Gründen auch immer, keine Eigen­verant­wortung zeigen oder sich an Regeln nicht halten wollen oder können.


Rp. Institut: Wo sehen Sie die größten praktischen Heraus­forderungen bei der Umsetzung der GOP 03100 im Praxisalltag? Entspricht die Pauschale aus Ihrer Sicht dem tatsäch­lichen Versorgungs­aufwand oder sehen Sie hier mögliche wirt­schaft­liche Risiken für Praxen?

Margaret Plückhahn: Hier verweise ich gerne auf meine Antwort auf Ihre erste Frage.

Gespannt dürfen wir alle auf die ersten Abrechnungs­ergebnisse sein. Darauf, welche Kreativität die Kranken­kassen in Bezug auf Prüfungen, Honorar­rück­forderungs­anträge entwickeln. Und ob die KVen sich dann als schützend erweisen. Ich denke, in der Praxis- und Rechts­beratung des Virchowbundes werden wir im nächsten Jahr viel zu tun bekommen.


Rp. Institut: Wir bedanken uns bei Ihnen für das Interview, Frau Plückhahn.

Margaret Plückhahn: Ich bedanke mich bei Ihnen.

Margaret Plückhahn

Als erfahrene Praxis- und Niederlassungsberaterin begleitet Margaret Plückhahn jährlich rund 500 Ärztinnen und Ärzte bei der Niederlassung und Praxisgründung. Zudem berät sie die Mitglieder des Virchowbundes in Sachen Abrechnung, Verordnung und wirtschaftlicher Praxisführung. Sie kennt sowohl die Arztpraxis als auch das KV-System aus der Innensicht und bringt über 30 Jahre Erfahrung im ambulanten Gesundheitswesen mit.

Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
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