COVID-19-Pandemie: Formlose Bescheide zur priorisierten Immunisierung sind ausreichend

      Newsletterbeitrag     Ärztliche Vergütung; SARS-CoV-2

Ist die COVID-19-Immunisierung der ersten priorisierten Personengruppe abgeschlossen, benötigen Personen der Gruppen 2 und 3 teilweise ein Attest, um ihren Anspruch auf eine Impfung nachweisen zu können. Es ist dabei für Ärzte ausreichend, formlos zu bescheinigen, dass eine der Krankheiten besteht, die laut Impfverordnung zu einer früheren Impfung berechtigt. Pauschal erhalten Ärzte für das Ausstellen eines entsprechenden Attests 5 Euro. Dazu kommen weitere 90 Cent, falls das Attest per Post versendet wird. Relevant werden diese Atteste, sobald Personen der Priorisierungsgruppen 2 und 3, die nicht älter als 70 bzw. 60 Jahre alt sind, geimpft werden sollen.