Corona-Pandemie: Das Ausstellen von Attesten zunächst noch nicht notwendig

      Newsletterbeitrag     Meine Praxis; SARS-CoV-2

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass Ärzte ihren Patienten noch keine Atteste über Vorerkrankungen ausstellen müssen. Damit verbunden wäre eine vorrangige SARS-CoV-2-Impfung. Jedoch soll die Impfung zunächst in Alten- und Pflegeheimen beginnen. Mit der Impfverordnung der Bundesregierung wurde geregelt, welche Personengruppen zuerst gegen das Corona-Virus geimpft werden sollen. In der Impfverordnung ist festgehalten, dass Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei ein ärztliches Attest benötigen. Laut KBV ist dies in der ersten Phase der Impfungen mit höchster Priorität noch nicht erforderlich.

Für die Ausstellung dieser Atteste erhalten Ärzte laut der Impfverordnung eine pauschale Vergütung von fünf Euro. Hinzu kommen 0,90 Euro, wenn der Versand per Post erfolgt. Die finalen Regelungen für die Abrechnung müssen noch von den Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt werden.

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