Corona: erste Tests zur Eigenanwendung durch Laien zugelassen

      Newsletterbeitrag     SARS-CoV-2

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Sonderzulassungen nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz für Selbsttests für Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt. Es handelt sich dabei bisher um drei Selbsttests. Die Tests sollen frei verkäuflich sein und im Handel, über Apotheken und das Internet angeboten werden. Weiterhin als Goldstandard unter den Corona-Tests gilt aber der PCR-Test. 

Quelle: Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html;jsessionid=7D8C4106C60773A2B306EA896A9A0099.1_cid506) und des Bundesministeriums für Gesundheit (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)