Ab 1. Oktober: Unterkieferprotrusionsschiene bei Schlafapnoe wird Kassenleistung

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Ab 1. Oktober ist es möglich, dass Ärzte Patienten mit einer obstruktiven Schlafapnoe auf Kassenkosten mit einer Unterkieferprotrusionsschiene behandeln können. Damit diese Behandlung eine GKV-Leistung ist, gilt die Voraussetzung, dass eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gibt es zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP):

  • GOP 30902 (7,23 Euro) kann bei der Einleitung der Behandlung angesetzt werden, nachdem eine Überdrucktherapie ausgeschlossen wurde.
  • GOP 30905 (7,23 Euro) kann fürdie Koordinationmit dem Zahnarzt, der die Schiene anfertigt und anpasst, angesetzt werden.
  • Beide neuen GOP werden extrabudgetär vergütet.

» Weitere Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung