Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Verordnung von Verbandmitteln

Gemäß § 31 SGB V werden Verband­mittel von der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung erstattet.

Welche Antwort zu Verbandmitteln ist NICHT richtig?

Die Verordnung von Verbandmitteln muss seit dem 1. Mai 2025 auf einem E-Rezept erfolgen.

Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten.

Neben den Verbandmitteln gibt es auch die Gruppe der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema zwei Praxis­hilfen, die Ihnen neben allge­meinen Infor­mationen auch hilf­reiche Tipps und Hinweise zur Ver­ordnung von Verband­mitteln sowie zu Begriffs­definitionen für Verband­mittel in Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wund­behandlung geben.

» Praxishilfe „Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung“

» Praxishilfe „Verordnung von Verbandmitteln“