Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Praxisbesonderheiten

Insbesondere im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen spielen Praxisbesonderheiten eine wichtige Rolle.

Welche Antwort zu Praxisbesonderheiten trifft nicht zu?

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt kann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Anerkennung von individuellen Praxisbesonderheiten beantragen.

Regionale Praxisbesonderheiten müssen i. d. R. durch ein dafür vorgesehenes Formular beantragt werden.

Bundesweite Praxisbesonderheiten können im Rahmen der Erstattungsbetragsverhandlungen vereinbart werden.

Ergänzende Informationen zur frühen Nutzenbewertung und deren Ablauf sowie zu bundesweiten Praxisbesonderheiten finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

» Zur Praxishilfe „Grundlagen der frühen Nutzenbewertung“