Rp. Monatsrätsel
Das Thema diesen Monat lautet
Praxisbesonderheiten
Insbesondere im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen spielen Praxisbesonderheiten eine wichtige Rolle.
Welche Antwort zu Praxisbesonderheiten trifft nicht zu?
Jede Ärztin bzw. jeder Arzt kann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Anerkennung von individuellen Praxisbesonderheiten beantragen.
Regionale Praxisbesonderheiten müssen i. d. R. durch ein dafür vorgesehenes Formular beantragt werden.
Bundesweite Praxisbesonderheiten können im Rahmen der Erstattungsbetragsverhandlungen vereinbart werden.
Ergänzende Informationen zur frühen Nutzenbewertung und deren Ablauf sowie zu bundesweiten Praxisbesonderheiten finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.
Hinweis
Haben Sie auch eine Frage an uns?
In der Rubrik „Arzt fragt Rp.“ auf dem DeutschenArztPortal haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen rund um die Themen Arzneimittelverordnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, etc. zu schildern. Dies geschieht anonym, sodass Ihr Name nicht bekannt wird.
Nutzen Sie hierzu das Formular (s. Link unten) oder senden Sie Ihre Frage an info@extrarpinstitut.com.
Wir stehen Ihnen im Dschungel der Regularien zur Seite und freuen uns über Ihre Fragen!