Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Elektronische Patientenakte

Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektro­nischen Patienten­akte (ePA) für Vertrags­ärztinnen und -ärzte ver­pflichtend.

Welche Antwort zur ePA trifft zu?

Die ePA ersetzt seit ihrer Ein­führung die Behandlungs­doku­mentation im Praxis­ver­waltungs­system.

Labor­befunde gehören zu den Daten, die die Praxen ein­pflegen müssen.

Patientinnen und Patienten dürfen der Ein­stel­lung von Befund­berichten nicht wider­sprechen.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxis­hilfe, die allge­meine Infor­mationen zur ePA und deren Voraus­setzungen gibt. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer Zugriff auf sie hat und wie sie genutzt werden kann.

» Zur Praxishilfe „Elektronische Patientenakte“