Rp. Monatsrätsel
Das Thema diesen Monat lautet
Auf Rezepten korrekt verordnen
Die Verordnung von Arzneimitteln kann bzw. muss auf unterschiedlichen Rezepten erfolgen.
Welche Antwort zur Arzneimittel- bzw. Verbandstoffverordnung auf Rezepten trifft nicht zu?
Neben Betäubungsmitteln (BtM) dürfen auch nicht-BtM-haltige Arzneimittel auf demselben BtM-Rezept verordnet werden.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Rp. Rezeptfibel, die u. a. erläutert, wann das E-Rezept verwendet werden muss, in welchen Fällen weiterhin ein Papierrezept ausgestellt werden muss und was bei der Verordnung von Betäubungsmitteln zu beachten ist.
Hinweis
Haben Sie auch eine Frage an uns?
In der Rubrik „Arzt fragt Rp.“ auf dem DeutschenArztPortal haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen rund um die Themen Arzneimittelverordnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, etc. zu schildern. Dies geschieht anonym, sodass Ihr Name nicht bekannt wird.
Nutzen Sie hierzu das Formular (s. Link unten) oder senden Sie Ihre Frage an info@extrarpinstitut.com.
Wir stehen Ihnen im Dschungel der Regularien zur Seite und freuen uns über Ihre Fragen!