Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
E-Rezept für DiGA

Das E-Rezept gehört bei Arznei­mittel­verordnungen mittler­weile zur täglichen Routine in Arzt­praxen. Können Digitale Gesund­heits­an­wendungen (DiGA) auch auf einem E-Rezept ver­ordnet werden?

Welche Antwort zu DiGA-Verordnungen trifft nicht zu?

Seit 1. März 2026 müssen DiGA auf einem E-Rezept verordnet werden.

Nur Anwendungen, die im DiGA-Ver­zeich­nis auf­ge­führt sind, werden von der GKV über­nommen.

Verordnungen von DiGA können über die Arznei­mittel­daten­banken oder in speziellen App-Ver­ordnungs­centern der Praxis­verwaltungs­systeme aus­ge­stellt werden.

Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Wissensseite, die Informationen zu diesem Thema übersichtlich zusammenfasst.

» Zur Wissensseite „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)