Rp. Monatsrätsel

Das Thema diesen Monat lautet
Tabakentwöhnung

Unter bestimmten Voraus­setzungen werden Arznei­mittel zur Tabak­ent­wöhnung von den gesetz­lichen Kranken­kassen erstattet.

Welche Antwort zur Verordnung von Arznei­mitteln zur Tabak­ent­wöhnung trifft nicht zu?

Als geeignete Programme zur Tabak­ent­wöhnung gelten z. B. digitale Gesund­heits­an­wendungen.

Verordnet werden dürfen aus­schließ­lich apotheken­pflichtige Fertig­arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Nicotin und Vareniclin.

Auch eine Kombination von Vareniclin mit Nicotin-haltigen Arznei­mitteln ist möglich.

Auf dem DeutschenArzt­Portal finden Sie eine Praxis­hilfe, die darüber informiert, wann eine schwere Tabak­ab­hängigkeit besteht, was für Programme zur Tabak­ent­wöhnung gilt und wie lange die Behand­lung i. d. R. dauert.

» Zur Praxishilfe „Verordnung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung“