Was bedeutet „Beratung vor Regress“?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Im Zusammenhang mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung habe ich bereits häufiger von dem Begriff „Beratung vor Regress“ gehört und gelesen. Worum handelt es sich dabei?

 

Antwort:

Unter dem Begriff „Beratung vor Regress“ wird eine bundesweite Regelung verstanden, die von allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu berücksichtigen ist. „Beratung vor Regress“ bedeutet, dass bei erstmaliger Auffälligkeit bei statistischen Prüfungen zunächst eine individuelle Beratung erfolgt, bevor weitere Maßnahmen festgesetzt werden. Eine festgesetzte Maßnahme ist nach fünf Jahren verjährt. Ein Arzt, bei dem vor mehr als fünf Jahren eine Maßnahme festgesetzt wurde, gilt bei erneuter Auffälligkeit wieder als „erstmalig auffällig“ und erhält erneut eine „Beratung vor weiteren Maßnahmen“.