Unterschrift auf dem Rezept – welche Farbe ist erlaubt?

      Arzt fragt Rp.     Medizin / Wissen­schaft


Frage:

Gibt es eine Vorgabe, in welcher Farbe die Unterschrift auf einem Kassenrezept erfolgen muss?

Antwort:

In der Arzneimittel­verschreibungs­verordnung ist geregelt, dass ein papier­gebundenes Rezept die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person enthalten muss. In den „Erläuterungen zur Verein­barung über Vordrucke für die vertrags­ärztliche Versorgung“ ist zudem festgehalten, dass die Unter­schrift auf Vordrucken nicht mittels roter Farbe erfolgen darf. Bei Muster-16-Rezepten hat dies den Hinter­grund, dass Unter­schriften in roter oder violetter Farbe von den Rechen­zentren als Blindfarbe beim Scannen der Rezepte vollständig heraus­gefiltert werden. Auf dem gescannten Rezeptimage ist somit alles, was in roter Farbe geschrieben wurde, nicht mehr lesbar. Darüber hinaus dürfen Unterschriften zwar unleserlich sein, aber keine Paraphe und kein Kürzel sein, sie sollten mit einem dokumenten­echten Stift (kein Bleistift) erfolgen.