Teure Arzneimittel – Genehmigung vor Verordnung?
Frage
Sollte bei der Verordnung eines teuren Arzneimittels sicherheitshalber eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden, um einen Regress zu vermeiden?
Antwort
Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung für eine Arzneimittelverordnung liegt allein bei der verordnenden Person. Die Genehmigung einer Arzneimittelverordnung durch die Krankenkasse ist unzulässig (siehe § 29 Bundesmantelvertrag Ärzte).
Beispiele für Ausnahmen
Handelt es sich bei der Verordnung um einen Off-Label-Use, so sollte vor der Verordnung zulasten der GKV ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Auch bei der Verordnung von Importarzneimitteln (in Deutschland nicht, aber im Ausland zugelassen oder in Deutschland oder der EU zugelassen, aber in Deutschland nicht verfügbar) kann es sinnvoll sein, die Kostenübernahme vor der Verordnung mit der Krankenkasse zu klären. Vor der ersten Verordnung von Cannabis ist ebenfalls in der Regel eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Dieser Genehmigungsvorbehalt entfällt aber für viele Facharztgruppen (darunter z. B. Fachärztinnen und ‑ärzte für Allgemeinmedizin), sodass eine Genehmigung dann nicht erforderlich, aber trotzdem möglich ist.