Teure Arzneimittel – Genehmigung vor Verordnung?

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung

Frage

Sollte bei der Verord­nung eines teuren Arznei­mittels sicherheitshalber eine Geneh­migung der Kranken­kasse eingeholt werden, um einen Regress zu vermeiden?

Antwort

Grundsätzlich gilt: Die Ver­ant­wortung für eine Arznei­mittel­ver­ord­nung liegt allein bei der ver­ord­nenden Person. Die Geneh­migung einer Arznei­mittel­ver­ord­nung durch die Kranken­kasse ist unzulässig (siehe § 29 Bundes­mantel­vertrag Ärzte).

Beispiele für Ausnahmen

Handelt es sich bei der Verord­nung um einen Off-Label-Use, so sollte vor der Verordnung zulasten der GKV ein Antrag auf Kosten­über­nahme gestellt werden. Auch bei der Verord­nung von Importarzneimitteln (in Deutsch­land nicht, aber im Ausland zugelassen oder in Deutsch­land oder der EU zugelassen, aber in Deutsch­land nicht verfüg­bar) kann es sinn­voll sein, die Kosten­über­nahme vor der Verord­nung mit der Kranken­kasse zu klären. Vor der ersten Verord­nung von Cannabis ist ebenfalls in der Regel eine Geneh­migung der Kranken­kasse erfor­der­lich. Dieser Geneh­mi­gungs­vorbehalt entfällt aber für viele Facharzt­gruppen (darunter z. B. Fachärztinnen und ‑ärzte für Allgemein­medizin), sodass eine Geneh­migung dann nicht erfor­der­lich, aber trotzdem möglich ist.