Reisen mit Cannabisarzneimitteln

      Arzt fragt Rp.     Arznei­mittel


Frage:

Was ist beim Reisen mit Cannabisarzneimitteln zu beachten?

Antwort:

Seit dem 1. April ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. In der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in vielen anderen Ländern gilt Cannabis aber weiterhin als Betäubungsmittel. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt auf seiner Internetseite Informationen zum Reisen in Staaten des Schengener Abkommens sowie in andere Länder und die entsprechenden Formulare und Muster zur Verfügung.

» Zu den Informationen des BfArM

Quelle:
Informationen des BfArM zu Reisen mit Cannabisarzneimitteln (https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html, zuletzt aufgerufen am 23.04.2024)