Regress aufgrund von Off-Label-Use

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung


Frage:

Ich habe nach der Verordnung eines Arzneimittels einen Prüfantrag von einer Krankenkasse erhalten. Der Grund ist Off-Label-Use. Ist die Verordnung dann nie möglich?

Antwort:

Prüfanträge der Krankenkassen, die zu einem Regress führen können, sind durchaus gängig. Der zulassungsüberschreitende Einsatz eines Arzneimittels (Off-Label-Use) ist allerdings grundsätzlich erlaubt. Eine Leistung der gesetzlichen Kranken­versicherung ist ein Off-Label-Use aber nur in Ausnahmefällen. Im Einzelfall kann die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, so kann ein Privatrezept ausgestellt werden.

Die wichtigsten Informationen finden Sie in der Praxishilfe „Off-Label-Use“.

» Zur Praxishilfe „Off-Label-Use“