Open-House-Rabattverträge

      Arzt fragt Rp.     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung


Frage:

Ich höre immer wieder von Open-House-Rabattverträgen. Was hat es damit auf sich? Machen diese bei der Verordnung eines Arzneimittels in der Praxis einen Unterschied?

Antwort:

Unter Open-House-Rabatt­verträgen versteht man solche, bei denen die Krankenkasse die kompletten Vertrags­bedingungen, einschließlich der Preise, vorgibt und jeder Arznei­mittel­hersteller, der diese Bedingungen erfüllt, dem Vertrag ohne vorherige Vertrags­verhand­lungen beitreten kann. Open-House-Verträgen können beliebig viele Hersteller beitreten, daher kann es im Gegensatz zu Exklusiv­verträgen hier mehrere Rabatt­vertrags­arzneimittel geben. In der Praxis erkennen Sie Arzneimittel, für die bei der Kranken­kasse Ihres Patienten ein Rabatt­vertrag vorliegt, in der Arztsoftware; dabei macht die Art des Rabattvertrages bei der Verordnung keinen Unterschied.

Eine Übersicht der aktuellen Rabatt­verträge finden Sie auf dem Deutschen­ArztPortal.

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