Lösung im Fläschchen muss gegen Ampullen ausgetauscht werden!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Darf die Atrovent LS 20 ml N1 im Fläschchen gegen Ipratropium Teva 250 µg/1 ml 50 Stück N1 ausgetauscht werden?

 

Antwort:

Der Austausch eines verordneten Arzneimittels kann gemäß § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag unter folgenden Bedingungen erfolgen, soweit der Arzt den Aut-idem-Austausch nicht ausgeschlossen hat:

  • gleicher Wirkstoff
  • identische Wirkstärke
  • identische Packungsgröße
  • gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet

Alle Bedingungen für einen Austausch sind erfüllt. Die Darreichungsformen sind gleich, da beide Präparate als Lösung für einen Vernebler „LOV“ gelistet sind und es liegen identische Packungsgrößen vor, da beide Präparate das identische Normkennzeichen „N1“ tragen (s. Abb.).

Da die Apotheke verpflichtet ist, vorrangig Rabattarzneimittel abzugeben (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag), muss beispielsweise das Rezept über Atrovent LS 20 ml N1 zulasten der AOK mit Ipratropium Teva 250 µg/1 ml 2x 25 Stück N1 beliefert werden, da dies bei dieser GKV rabattiert ist.

Praxistipp

Mit Setzen des Aut-idem-Kreuzes kann der Austausch des verordneten Arzneimittels gegen ein rabattiertes in der Apotheke verhindert werden.

Auf dem DeutschenArztPortal können Sie aktuell geltende Rabattverträge recherchieren.

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