Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel auf Kassenrezept – was ist noch möglich?
Frage
Dürfen wir weiterhin Viburcol-Kinderzäpfchen auf Kassenrezept für einen Säugling verordnen? Und wie sieht es mit der Verordnung des verschreibungspflichtigen Cardiodoron für Erwachsene aus?
Antwort
Seit dem 30.07.2026 können homöopathische und anthroposophische Arzneimittel aufgrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dies gilt auch für Kinder und unabhängig von der Verschreibungspflicht. Viburcol-Kinderzäpfchen können daher nicht mehr auf Kassenrezept für einen Säugling verordnet werden. Gleiches gilt für das verschreibungspflichtige anthroposophische Arzneimittel Cardiodoron bei Erwachsenen. Beide Präparate können grundsätzlich nur auf einem Privatrezept verordnet werden. Bis zum 31.12.2026 ist eine Kostenübernahme im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung der jeweiligen Krankenkasse noch möglich; ab dem 01.01.2027 entfällt auch diese Möglichkeit.