Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel auf Kassenrezept – was ist noch möglich?

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Frage

Dürfen wir weiterhin Viburcol-Kinder­zäpfchen auf Kassen­rezept für einen Säug­ling verord­nen? Und wie sieht es mit der Verord­nung des ver­schrei­bungs­pflichtigen Cardio­doron für Erwachsene aus?

Antwort

Seit dem 30.07.2026 können homöo­pa­thische und anthro­po­so­phische Arznei­mittel aufgrund des GKV-Beitrags­satz­stabi­li­sie­rungs­gesetzes nicht mehr zulasten der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung ver­ord­net werden. Dies gilt auch für Kinder und unab­hängig von der Ver­schrei­bungs­pflicht. Viburcol-Kinder­zäpfchen können daher nicht mehr auf Kassen­rezept für einen Säug­ling verordnet werden. Gleiches gilt für das ver­schrei­bungs­pflich­tige anthro­po­so­phische Arznei­mittel Cardio­doron bei Erwach­senen. Beide Präpa­rate können grund­sätz­lich nur auf einem Privat­rezept verordnet werden. Bis zum 31.12.2026 ist eine Kosten­über­nahme im Rahmen einer frei­willigen Satzungs­leistung der jeweiligen Kranken­kasse noch möglich; ab dem 01.01.2027 entfällt auch diese Möglichkeit.