Genehmigung bei Verordnung von Cannabis

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Muss in jedem Fall eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen, wenn ich Cannabis verordnen möchte?

 

Antwort:

Mit der Genehmigung bestätigt die Krankenkasse die Kostenübernahme. Sie ist also immer dann notwendig, wenn Sie Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen wollen. Dann muss vor der ersten Verschreibung ein Antrag auf Genehmigung der Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Dies ist in § 31 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch geregelt.1

Wird nach erteilter Genehmigung allein die Dosierung eines Arzneimittels angepasst oder erfolgt ein Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität, ist keine erneute Genehmigung erforderlich.1

Eine Verordnung von Cannabis ist grundsätzlich in allen begründeten Fällen möglich. Erfolgt sie nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auf einem Privatrezept (Betäubungsmittel-Rezept), ist keine Genehmigung erforderlich.

1 § 31 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch