Einhaltung der Leitsubstanzquote verpflichtend?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

In Rheinland-Pfalz wurde für Gastroenterologen eine Leitsubstanzquote für TNF-alpha-Blocker (Leitsubstanzen: Biosimilars sowie die Wirkstoffe Certolizumabpegol und Golimumab) von mindestens 36 Prozent festgelegt. Muss diese Quote eingehalten werden? Welche Konsequenzen sind bei Nichteinhaltung zu erwarten?

Antwort:

Insgesamt wurden für Gastroenterologen fünf Zielquoten (u. a. die Leitsubstanzquote für TNF-alpha-Blocker) vereinbart. Durch Einhaltung von vier dieser Zielquoten können sich Gastroenterologen von einer Auffälligkeitsprüfung der Arzneimittelverordnungen befreien. Demzufolge ist es unproblematisch, wenn eine der Quoten nicht eingehalten wird. Bei Erfüllung von weniger als vier der Zielquoten wird das Verordnungsvolumen des Arztes betrachtet. Sofern dieses das Arzneimittel-Fallwertvolumen nicht in relevantem Umfang überschreitet, findet ebenfalls keine Auffälligkeitsprüfung statt.

Darüber hinaus werden keine statistischen Auffälligkeitsprüfungen ärztlich verordneter Arznei- und Verbandmittel durchgeführt, sofern das in der jeweils gültigen Arzneimittelvereinbarung der KV Rheinland-Pfalz festgelegte Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel nicht überschritten wird („globale Zielerreichung“).

Hinweis:

Weitere Informationen zu aktuellen Prüfmethoden und Vereinbarungen der KVen stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung:

» Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen