Dosierung auf dem Rezept

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung

Frage:

Wie sind die Regeln bei der Dosierung auf dem Rezept?

Antwort:

Seit 1. November 2020 muss auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angegeben oder vermerkt werden, dass dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben wurde.1 Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit wird eine Dosierungsanweisung auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen.2

Der Aufdruck erfolgt softwareunterstützt, der Anforderungskatalog für die Verordnungssoftware wurde dazu um die entsprechenden Funktionen ergänzt.3 Auf dem Rezept erscheint die Dosierung dann in spitzen Klammern am Ende der Verordnungszeile:

Die Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt über das Kürzel >>Dj<< (Abkürzung für: „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“):

Weitere Informationen sind in unserer Praxishilfe zusammengefasst.

» Zur Praxishilfe „Dosierung auf dem Rezept“

 

1 Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) in der aktuellen Fassung

2 KBV, Praxisnachrichten vom 22.10.2020 „Arzneimittelrezepte: Ab November Dosierung angeben“

3 Bundesmantelvertrag – Ärzte, Anlage 23 – Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware