Der exRW-Bereich in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Was versteht man unter dem exRW-Bereich in der KV Baden-Württemberg?
 

Antwort:

In Baden-Württemberg erfolgt die Überprüfung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise auf Grundlage einer Richtwertesystematik. Dabei werden Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen nach ihrem zugelassenen Anwendungsgebiet zu Arzneimittel-Therapiebereichen (AT) zusammengefasst. Wirkstoffe, die zur Behandlung schwerwiegender oder seltener Erkrankungen angewendet werden, sind häufig auch bei einem indikationsgerechten Einsatz mit hohen Kosten verbunden. Diese Wirkstoffe werden dem exRW-Bereich zugeordnet. Ihre Kosten fließen dann nicht in die statistische Richtwertprüfung ein.

Weitere Fragen zu den Themen Arzneimittelverordnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und innovative Therapiemöglichkeiten finden Sie in unserem Fragenarchiv.

Haben Sie Fragen zur Verordnung eines Arzneimittels? Schreiben Sie uns!