Auch für Kinder sind nicht alle Vitamin-D-Präparate erstattungsfähig!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Kann man für ein Kind Vitamin-D-Kautabletten (Vitamin D-loges 5.600 I.E.) zulasten der GKV verordnen?

 

Antwort:

Das hier gewünschte Präparat Vitamin D-loges 5.600 I.E ist kein Arzneimittel, sondern als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel im Handel. Es kann deshalb nicht zulasten der GKV verordnet werden – auch nicht für Kinder.

Allerdings sind zahlreiche apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Vitamin-D-Arzneimittel im Handel verfügbar, die für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig sind. Deren Verordnung für Erwachsene ist bei Indikationen gemäß Anlage I Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „OTC-Übersicht“ möglich.

Praxistipp

Im Handel verfügbare apothekenpflichtige Vitamin-D-Präparate sind z. B.: Dekristol, Devit-Tropfen, Heliodrei, Vigantol, Vigantoletten, Vitagamma, Vitamin D3 Hevert, Vitamin D Sandoz. Einige dieser OTC-Präparate sind bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen rabattiert.