Rp. Monatsrätsel

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Welche Antwort zur ePA trifft zu?

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Die ePA ersetzt seit ihrer Ein­führung die Behandlungs­doku­mentation im Praxis­ver­waltungs­system.

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Richtige Antwort

Labor­befunde gehören zu den Daten, die die Praxen ein­pflegen müssen.

Erklärung

Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektro­nischen Patienten­akte (ePA) für medizi­nische Ein­richtungen ver­pflichtend, u. a. für Vertrags­ärztinnen und -ärzte, Psycho­therapeutinnen und -therapeuten sowie Apotheken.

Die ePA ist laut Gesetzes­definition eine versicherten­geführte Akte, in der persönliche Gesund­heits­daten gespeichert werden, etwa Arzt­briefe, Befunde und eine Liste der elektro­nisch ver­ordneten Medika­mente.

Welche Informationen in der ePA stehen, können die Ver­sicherten selbst entscheiden.

Wichtig: Die ePA ersetzt nicht die Behandlungs­dokumentation im Praxis­ver­waltungs­system.

 

Bei den in der ePA gespeicherten Daten sind zwei Arten zu unter­scheiden: Daten, die Arzt­praxen grund­sätzlich ein­pflegen müssen (z. B. Labor­befunde), und Daten, die auf Patienten­wunsch einge­pflegt werden müssen.
 


Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie eine Praxis­hilfe, die allge­meine Infor­mationen zur ePA und deren Voraus­setzungen gibt. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer Zugriff auf sie hat und wie sie genutzt werden kann.

» Zur Praxishilfe „Elektronische Patientenakte“