Rp. Monatsrätsel
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Welche Antwort trifft gemäß dieser Begriffsdefinition nicht zu?
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Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten.
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Richtige Antwort
Zu Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften gehören beispielsweise Tupfer und Watte.
Erklärung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Begriffsdefinitionen für Verbandmittel in Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung konkretisiert.
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die unmittelbar zulasten der GKV verordnet werden können (§ 31 SGB V).
Eineindeutige Verbandmittel bedecken die Wunde und/oder saugen Wundexsudat auf und können Körperteile stabilisieren, immobilisieren oder komprimieren. Sie haben keine weiteren Eigenschaften. Beispiele hierfür sind Binden, Kompressen, Pflaster, Tupfer, Watte etc.
Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften weisen neben den Verbandmitteleigenschaften weitere, ergänzende Eigenschaften auf und dienen ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung. Hierzu zählen beispielsweise feuchthaltende, antiadhäsive oder reinigende Verbandmittel.
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung beeinflussen die Heilung der Wunde aktiv durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise. Beispiele hierfür sind nicht formstabile Zubereitungen und honighaltige Produkte.
Auf dem DeutschenArztPortal finden Sie zu diesem Thema eine Praxishilfe, die u. a. die Begriffsdefinition für Verbandmittel in Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung anhand von Beispielen konkretisiert.
» Zur Praxishilfe „Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung“