Verordnungsfähige Medizinprodukte

Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.

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Produktauswahl

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 11 Jahren zur Behandlung der Obstipation.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    31. Dezember 2028

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen und diagnostischen Eingriffen; nicht zur Anwendung bei Säuglingen und Kindern unter 6 Jahren.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    21. April 2027

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    31. Dezember 2028

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    31. Dezember 2028