Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
Alphabetische Suche über Produktbezeichnung
Produktauswahl
Kinderlax® elektrolytfrei
Medizinisch notwendige Fälle
Für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 11 Jahren zur Behandlung der Obstipation.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31. Dezember 2028
KLYSMA 1x salinisch
Medizinisch notwendige Fälle
Zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen und diagnostischen Eingriffen; nicht zur Anwendung bei Säuglingen und Kindern unter 6 Jahren.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
21. April 2027
Kochsalz 0,9 % Inhalat Pädia®
Medizinisch notwendige Fälle
Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31. Dezember 2028
Kochsalz 6 % Inhalat Pädia®:
Medizinisch notwendige Fälle
Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31. Dezember 2028