Grippeimpfstoffe: Das gilt es bei der Bestellung zu bedenken

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Die Vorbestellung der Influenza-Impfstoffe für den kommenden Herbst/Winter läuft in den meisten hausärztlichen Praxen gerade auf Hochtouren. Doch wie können Hausarzt­praxen die für sie passende Menge kalkulieren?

Grund­sätzlich können sie sich sicherlich grob an der Menge orientieren, die sie in den vorherigen beiden Wintern verimpft haben. Darüber hinaus gilt:

  1. Anders als in den beiden Vorjahren ist derzeit davon auszugehen, dass die Ausnahme­regelung für ab 60-Jährige entfällt. Das berichtet die Kassen­ärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN). Das heißt, in der Grippesaison 2023/24 soll ab 60 Jahren nur noch der Hochdosis-Impfstoff verwendet werden.
  2. Die Grippeimpfung darf inzwischen auch regelhaft in Apotheken stattfinden. Es ist daher ratsam, sich einen Überblick zu verschaffen, wie dies ggf. die Impfungen in der eigenen Praxis beeinflussen kann. Im schlechtesten Fall bleiben Praxen auf zu viel bestellten Impfdosen sitzen. Für 2022/23 galt eine Überschreitung von bis zu 30 % noch als wirtschaftlich – aktuell ist nicht bekannt, ob dies verlängert wird.
  3. Zudem weisen mehrere KVen darauf hin, dass Ärzte bei der Vorbestellung auch auf den Erstattungs­preis der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) je Impfdosis achten sollen. Dies gilt besonders, wenn man produkt-/hersteller­bezogen verordnen möchte, schreibt die KV Hamburg.

Praxistipp: „Der Hausarzt“ gibt einen Überblick, welcher Impfstoff für welche Patienten geeignet ist.

Die Bestellung läuft über das Muster 16. Da die Impfvereinbarungen regional zwischen KV und Kassen geschlossen werden, finden Ärzte konkrete Infos zu Bestell­vorgaben, etwa bei sehr großen Mengen, bei ihrer zuständigen KV.