Empfehlung: Arbeitszeit ab sofort erfassen

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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen ab sofort die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen und aufzeichnen. Das empfiehlt Johannes Kalläne, Fachanwalt für Medizinrecht. Dabei reiche es nicht aus, ein System nur einzuführen. „Es muss tatsächlich genutzt werden und auch die Arbeitszeit der angestellten Ärztinnen und Ärzten erfassen.“

Hintergrund ist ein branchenübergreifend geltendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 13. September 2022 und dessen Begründung, die seit Anfang Dezember 2022 vorliegt. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Mai 2019 bezogen. Der EuGH hatte seinerzeit eine europaweite Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestätigt und dies mit dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begründet.

Praxis-Tipp: „Der Hausarzt“ stellt eine Vorlage zur Zeiterfassung zur Verfügung. Die kostenfrei herunterzuladende Excel-Tabelle kann auf die Bedürfnisse der eigenen Praxis angepasst werden. 

Nach EU-Recht muss das betriebliche System zur Erfassung „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein. Der deutsche Gesetzgeber aber blieb bislang untätig und hat das EuGH-Urteil nicht in nationales Recht überführt. Jetzt kamen die Richterinnen und Richter des BAG dem zuvor.

Zum Weiterlesen: Weitere Überlegungen rund um die Vorgaben, verschiedene (Software-)Lösungen und deren Praxistauglichkeit stellt „Der Hausarzt“ zusammen.