E-Akte: Das kommt auf die Praxen zu

      Der Hausarzt     Meine Praxis; Digitali­sierung

Damit der Mehrwert der elektronischen Akte (E-PA) bei Praxisteams und Versicherten zu spüren ist, wird eine gute Umsetzung im Praxisverwaltungssystem (PVS) das A und O sein. Ende Januar haben die Gesellschafter der gematik – ausgenommen die ärztlichen Stellvertretungen – die technischen Spezifikationen beschlossen. Was kommt demnach auf Praxen zu?

Vom 15. Januar 2025 an soll auf die „Opt-out“-Lösung umgestellt werden: Von seiner Kasse erhält man grundsätzlich eine E-Akte – es sei denn, man hat dem innerhalb von sechs Wochen nach der Information der Kasse widersprochen. Starten soll die E-Akte mit Basisfunktionen (s. Kasten). Mit Updates im Juli 2025 und Januar 2026 sollen weitere Funktionen folgen, wie „Der Hausarzt“ zusammengestellt hat.

Mit dem Digital-Gesetz wurden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Behandlungsdaten in die E-Akte einzutragen – außer Versicherte lehnen dies ab. Zu dokumentieren sind Medikationsinformationen (Medikationsliste, AMTS-relevante Zusatzinformationen, Medikationsplan), Klinik-Entlassbriefe, Arztbriefe aus Akutversorgung und ambulanter Behandlung, Labor und E-Bildbefunde. Auf Wunsch der Versicherten können Dokumente auch hochgeladen und dann verschattet werden. Über diese Option muss bei Daten aufgeklärt werden, die eine Stigmatisierung oder Diskriminierung zur Folge haben könnten (wie sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbruch) – hier ist die Eintragung freiwillig. Lehnen Versicherte dies ab, müssen Ärztinnen und Ärzte dies in ihrem PVS dokumentieren. Im Übrigen sollen Versicherte jederzeit festlegen können, wer welche Daten sehen kann oder nicht.

Anfangs soll der Zugriff auf die E-PA über das Einlesen der Versichertenkarte in der Praxis gewährt werden. Ärztinnen und Ärzte sehen die Akteninhalte über ihr PVS. Idealerweise soll der Austausch der Daten zwischen PVS und E-Akte für ein oder mehrere Dokumente gleichzeitig mit einem Klick möglich sein. Aus ärztlicher Sicht gibt es jedoch zwei zentrale Kritikpunkte, die am besten bis zum Start im Januar 2025 noch ausgeräumt werden sollten.

Funktionen der E-Akte ab Januar 2025

  • Medikationsdaten
  • Klinik-Entlassbrief
  • E-Arztbrief
  • Abrechnungsdaten
  • E-AU
  • Laborbefund
  • E-Bildbefund
  • DiGA