Faktencheck: Enzymersatz bei exokriner Pankreasinsuffizienz (EPI) auf GKV-Rezept?

      Newsletterbeitrag     Aus der Industrie

Die Substitution fehlender Verdauungsenzyme ist Therapiestandard bei EPI. Oft werden die OTC-Präparate nicht zulasten der GKV verordnet. Doch Regress-Sorgen sind unbegründet: Bei nachgewiesener EPI greift die OTC-Ausnahmeliste, auch bei Rizoenzymen.

Stellt das Pankreas eine ungenügende Menge an Verdauungsenzymen zur Verfügung, müssen fehlende Amylasen, Lipasen und Proteasen ersetzt werden. Zur Substitution eignen sich OTC-Präparate mit Enzymen aus Schweinepankreas oder den aus Reispilzen stammenden Rizoenzymen. OTC-Präparate werden zunächst nicht von der GKV erstattet; jedoch gilt dies nicht für die Enzymsubstitution bei exokriner Pankreasinsuffizienz (EPI). Hier greift Nr. 36 der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Präparate zur Enzymsubstitution sind demnach bei nachgewiesener, chronischer exokriner Pankreasinsuffizienz oder bei Patienten mit Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe durch die GKV erstattungsfähig (s. Tab. 1).

Bei Kindern bis 12 Jahre und bei Jugendlichen bis 18 Jahre, bei denen eine Entwicklungsstörung vorliegt, ist ebenfalls eine Verordnung der Enzyme auf GKV-Rezept möglich, selbst wenn keine Ausnahmeindikation vorliegt. Der Enzymersatz ist damit bedingt erstattungsfähig, auch wenn die Praxis-Software dies nicht immer eindeutig anzeigt. Bei einer Unsicherheit bezüglich der Erstattungsfähigkeit für einen bestimmten Patienten ist es sinnvoll, sich die Kostenübernahme durch die Kasse bestätigen zu lassen. Die oft zeitlich begrenzten Bescheinigungen bedeuten einen Verzicht auf Regress der GKV.

Tab. 1: Tipps zur regresssicheren Verordnung

Sicher:

  • Bei chronischer EPI:
    • Typisches GIT-Beschwerdebild
    • Nachweis: Pankreas-Elastase 1 oder Fettmenge im Stuhl
    • Sonographie
    • Begleiterkrankungen (z. B. Diabetes, Alkoholismus)
  • Mukoviszidose
  • Gastrektomie
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
 

Bei Unsicherheiten:

  • Sorgfältige Dokumentation der Anamnese und Diagnose
  • Probatorische Verordnung auf Grünem Rezept, ggf. Patienten bitten, die Erstattung der Erstverordnung mit der GKV auszuhandeln
  • Bei erfolgreicher Therapie Kostenübernahme bei der GKV beantragen
  • Ggf. ärztliche Bestätigung ausfüllen, damit der Patient selbst mit der GKV über die Kostenübernahme verhandeln kann
  • Bei Nichterstattung Patienten auf die Möglichkeit zur Anerkennung beim Lohnsteuerjahresausgleich hinweisen (außergewöhnliche Belastung dokumentiert durch Grünes Rezept und Apothekenquittung)
 

Ein weiterer Schutz vor einem Regress ist eine sorgfältige Dokumentation: Bei Mukoviszidose und Zustand nach Gastrektomie ist die Enzymsubstitution bereits durch die Krankheitsbilder ausreichend begründet. Für die EPI ist eine Dokumentation der Symptome und der bestätigenden Untersuchungsbefunde nachzuweisen. Wichtig ist die Kodierung mit dem ICD-10-Code (z. B. K86.8, Pankreasinsuffizienz oder K90.3, begleitende Steatorrhoe).

Anzeichen der EPI

Eine Enzymsubstitution kommt dann in Betracht, wenn Völlegefühl, Schmerzen und Krämpfe im Oberbauch sowie Blähungen und großvolumige Diarrhoen zeitnah nach Mahlzeiten auftreten, insbesondere wenn die Betroffenen zu den Risikogruppen der EPI zählen (z. B. Diabetiker, Raucher, adipöse oder geriatrische Patienten). Die Stuhlfettausscheidung kann über 4,5 g Fett/100 g Stuhl betragen (Steatorrhoe). Meist wird die Bestimmung der Pankreas-Elastase 1 im Stuhl zur Diagnose herangezogen. Werte ≤ 200 μg/g Stuhl lassen auf eine EPI schließen. Bei Messwerten im Normbereich kann mit den Patienten auch eine Test-Therapie auf Grünem Rezept besprochen werden. Ist die Substitution wirksam und lassen die Beschwerden nach, lohnt eine Abstimmung mit der GKV.

Fazit: Auch Rizoenzyme, wie im Arzneimittel NORTASE®, entsprechen als Substitutionsenzyme bei nachgewiesener EPI den Anforderungen der Ausnahmeliste in Anlage I der AM-RL und können zulasten der GKV verordnet werden.

Steckbrief NORTASE®

  • NORTASE® enthält Rizoenzyme (Amylase, Lipase, Protease) aus Reispilzen zur Substitution fehlender Pankreasenzyme bei Störungen der exokrinen Pankreasfunktion, die mit einer Maldigestion einhergehen.
  • Aufgrund ihres Wirkbereichs bei pH 3–9 sind sie auch für Patienten mit beeinträchtigter Bicarbonatproduktion des Pankreas, die Kontraindikationen gegenüber Protonenpumpeninhibitoren (PPI) haben, geeignet, denn für ihre Wirkung ist keine Neutralisierung des Magenmilieus erforderlich.1–3
  • Rizoenzyme reduzieren die Symptome der EPI auch bei völligem Funktionsverlust des Pankreas.4,5
  • Rizoenzyme eignen sich besonders für Patienten, die aus religiösen, ethischen oder anderen Gründen Vorbehalte gegenüber tierischen Wirkstoffen haben oder Präparate mit Bestandteilen aus Schweinen nicht vertragen.
  • NORTASE® enthält eine Kapsel auf pflanzlicher Basis (Cellulose).

 

Weitere Informationen zur regresssicheren Verordnung und zu den Rizoenzymen finden Sie hier:

» Gute Gründe für NORTASE®

» Leitfaden zur rationalen Verordnung von Enzympräparaten

» Mehr Informationen zu NORTASE®

 

 

Mit freundlicher Unterstützung der Repha GmbH Biologische Arzneimittel

 

Quellen

1 Unterberg Ch. et al. Fette, Seifen, Anstrichm 88: 561–564 (1986)

2 Fieker A. et al. Clin Exp Gastroenterol 4: 55–73 (2011)

3 Ogawa T. et al. Diegstion & Absorption 21: 12–15 (1998)

4 Löffler A. et al. Ther D Gegenw 115: 439 ff. (1976)

5 Grötzinger KH. et al. Münch. Med. Wschr. 129, Nr. 13: 238–240 (1987)