Wegen Corona: Ärzte sollten Aussetzung der DMP-Doku überdenken

      Der Hausarzt     Ärztliche Vergütung; SARS-CoV-2

Um die Zahl der persönlichen Kontakte in Arztpraxen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiter zu minimieren, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Reihe zeitlich befristeter Sonderregelungen getroffen. So ist in den Quartalen I bis III 2020 keine ärztliche Dokumentation von Untersuchungen bei Patienten in Disease-Management-Programmen (DMP) erforderlich. „Sofern zur Vermeidung einer Ansteckung mit Covid-19 geboten“, müssen Patienten im gesamten Jahr 2020 darüber hinaus nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen.

Gleichwohl könnten und sollten Dokumentation und Schulungen unter individueller Nutzen-Risiko-Abwägung von Arzt und Patient weiter erfolgen, teilte der G-BA nach dem Beschluss von insgesamt 23 Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie Ende März mit. Auch der Spielraum bei rein telefonischer Anamnese wurde mit den temporären Ausnahmen deutlich vergrößert: Neben der 14-tägigen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist aktuell beispielsweise auch das Verordnen von Arzneien nach alleinigem Telefonkontakt möglich.

Praxis-Tipp: Neben gesundheitlichen sollten Ärzte jedoch auch unter finanziellen Gesichtspunkten abwägen, ob sie DMP-Schulungen oder andere Leistungen via Video erbringen können. Denn wer keine DMP-Leistungen dokumentiere, werde diese wahrscheinlich auch nicht von den Krankenkassen bezahlt bekommen, vermutet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Rückmeldungen aus ersten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die DMP-Verträge regional mit den Kassen verhandeln, bestätigen dies. Regionale Anpassungen der G-BA-Vorgaben sind laut KBV jedoch durchaus möglich.

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