Versorgungspauschale und DiGA werden zum Hypertonie-DMP

      Abrechnung     Meine Praxis; DiGA

Die Zahl der Disease-Management-Programme (DMP) ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es aber Lücken. Die neue Versorgungs­pauschale könnte zusammen mit einer DiGA Abhilfe schaffen.

Bei der so wichtigen Prophylaxe von Herz-Kreislauf-Erkran­kungen gibt es eine versorgungs­technische Lücke. Es gibt zwar das DMP Koronare Herz­krankheit (KHK), in das man Patien­tinnen und Patienten schon ab dem 18. Lebensjahr aufnehmen kann, aber nur bei gesicherten Diagnosen wie einem über­standenen Herz­infarkt, Stenosen in den Herz­kranz­gefäßen, einer Revaskula­risation, z. B. mittels Stent-Implan­tation bzw. einer Bypass-Operation, oder einer klinisch gesicherten Angina pectoris. Die Vorstufen einer KHK, wie z. B. eine Hyper­tonie oder eine Hyperlipidämie, werden somit – zumindest versorgungs­technisch – nicht erfasst.

An dieser Stelle könnte die neue Versorgungs­pauschale nach der Gebühren­ordnungs­position (GOP) 03100, ggf. zusammen mit dem Check-up und einer DiGA, Anwendung finden.

Die Gesundheits­unter­suchung bei Erwachsenen („Check-up“) nach der GOP 01732 des Einheit­lichen Bewertungs­maßstabs (EBM) ist bereits zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig durch­führbar und soll insbesondere auch dabei helfen, die wichtigsten Risiko­faktoren bei der KHK, wie Hypertonus und/oder Hyper­lipidämie, recht­zeitig zu erkennen.

Ergibt sich ein behandlungs­bedürftiger Befund für eine dieser beiden chronischen Erkran­kungen, ist eine Verlaufs­kontrolle über das DMP KHK aber (noch) nicht möglich. Die betreffenden Patientinnen und Patienten erfüllen aber die Voraus­setzungen für regel­mäßige Kontrollen nach der (entbudgetiert vergüteten) GOP 03100.

Als Monitoring bei einer gesicherten Hyper­tonie empfiehlt die Nationale Versorgungs­Leitlinie (S3-Leitlinie der AWMF) bei allen Patien­tinnen und Patienten eine mindestens einmal jährliche Blutdruck- und Pulsfrequenzkontrolle sowie abhängig von indivi­duellen Faktoren (wie Medika­tion, Komorbi­dität, Therapie­ziel­erreichung) die Kontrolle der Elektro­lyte (Natrium, Kalium), der eGFR (Serumkreatinin), des Gewichts, der Verträg­lich­keit der Medika­mente und der Adhärenz. Das könnte die Grund­lage für ein selbstgestricktes DMP-Programm sein, das über den Ansatz der GOP 03100 und der Pseudo­nummer 86700 für die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ umsetzbar wäre, ohne dass es zu einer Ein­schrei­bung kommen muss.

Bei einem Erstbefund wäre zwar zunächst nur die GOP 01732 EBM, ggf. zusammen mit anderen Leistungen wie insbe­sondere der Versicherten­pauschale, wenn parallel akute kurative Symptome vorhanden sind, ansatz­fähig. Schon nach einem weiteren persön­lichen Arzt-Patienten-Kontakt (pAPK) und zusätzlich einem mittel­baren Arzt-Patienten-Kontakt (mAPK) in den Folge­quartalen könnte das „Versorgungs­pauschalen-DMP Hypertonie“ aber starten.

In gleicher Weise wäre das Vorgehen bei der Erst­diagnose einer Hyper­lipid­ämie im Rahmen eines Check-ups sinnvoll. Hier empfiehlt die DEGAM-Leitlinie „Hausärztliche Risiko­beratung zur kardio­vaskularen Prävention“ vor der Entschei­dung für eine medika­mentöse Behand­lung eine individuelle Ein­schätzung des kardio­vaskulären Risikos durch validierte Scores wie z. B. arriba, ESC Charts oder PROCAM. Sofern auch hier die Voraus­setzungen zum Ansatz der GOP 03100 geschaffen sind (Verord­nung eines Präparats zulasten der GKV, „Chronikerregelung“) ist künftig ein regel­mäßiger Ansatz der GOP 03100 als Verlaufs­kontrolle möglich.

Sollte eine weitere chronische Erkrankung auftreten, kann die GOP 03100 zwar nicht mehr berechnet werden, es wäre aber ein nahtloser Abrechnungs­übergang von der GOP 03100 auf die GOP 03000 zzgl. 03220/03221 und ggf. die Abrechnungs­position für das DMP KHK gewährleistet.

Fallbeispiel

Bei einem 38-jährigen Patienten wird beim Check-up ein erhöhter Blutdruck festgestellt und nach einer Langzeit­blut­druck­messung als behandlungs­bedürftig eingestuft. Weitere chronische Erkran­kungen liegen nicht vor, der Patient klagt aber auch über abdominale Beschwerden. Dem Patienten werden die notwendigen Maßnahmen bei einer Hyper­tonie­behandlung in einem 12-minütigen Gespräch erläutert, die abdominalen Beschwerden lassen sich anamnestisch als vermut­lich nutritiv bedingt erklären und sollen weiter beobachtet werden. Der Patient wird auf ein Antihyper­tensivum eingestellt, das er regel­mäßig einnehmen soll, zur Verlaufs­kontrolle der Hyper­tonie erhält er einen Termin für das über­nächste Quartal.

Im Folgequartal ruft der Patient an und stellt Fragen zur Einnahme­dauer des Präparats. Zum Termin im über­nächsten Quartal werden die Blutdruck- und Puls­werte überprüft. Er erhält weitere Informa­tionen zum Verhalten bei der Erkran­kung und zur Unter­stützung eine Verord­nung über die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“, die ebenso wie die GOP 03100 nach der Pseudo-GOP 86700 zweimal im Krank­heits­fall und damit jedes zweite Quartal berechnet werden kann. Die Auf­zeichnungen soll er zur Besprechung im über­nächsten Quartal mitbringen.

Damit sind alle Voraus­setzungen zum erstmaligen und danach auch weiteren Ansatz der GOP 03100 im z. B. 4–6-monatlichen Abstand gegeben. Die Leistungs­abrechnung ist in der Tabelle dargestellt. Die von der zuständigen Kassen­ärztlichen Vereini­gung zugesetzten GOP sind nicht berück­sichtigt.

Tab.: Erstkontakt:

EBM

Leistungsbeschreibung

Euro

03003

Versichertenpauschale im 38. Lebensjahr

14,52

01732

Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

41,53

Folgekontakt im gleichen Quartal

03324

Langzeit-Blutdruckmessung

7,26

03230

Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist

16,31

Folgekontakt im nächsten Quartal

01435

Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale: Telefonat wegen Medikation (andere LANR)

11,21

Folgekontakt im übernächsten Quartal

03100

Versichertenpauschale im 38. Lebensjahr für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit nur einer chronischen Erkrankung und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen

45,36

03230

Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist

16,31

86700

Pauschale für die vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommene Anwendung „Oviva Direkt Bluthochdruck“, einmal im Behandlungsfall, zweimal im Krankheitsfall

8,15

Fazit

Eine solche Vorgehensweise ist medizi­nisch effektiv und abrechnungs­technisch voraus­schauend, insbe­sondere bei neu entdeckten poten­ziellen Risiko­patientinnen und ‑patienten. Man gewinnt Patien­tinnen und Patienten, die sonst eher an der Praxis vorbei­gingen, und bekommt für die regelmäßigen Kontroll­unter­suchungen im Abstand von 4–6 Monaten ein deutlich höheres Honorar extrabudgetär.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.