Versorgungspauschale und DiGA werden zum Hypertonie-DMP
Die Zahl der Disease-Management-Programme (DMP) ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es aber Lücken. Die neue Versorgungspauschale könnte zusammen mit einer DiGA Abhilfe schaffen.
Bei der so wichtigen Prophylaxe von Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es eine versorgungstechnische Lücke. Es gibt zwar das DMP Koronare Herzkrankheit (KHK), in das man Patientinnen und Patienten schon ab dem 18. Lebensjahr aufnehmen kann, aber nur bei gesicherten Diagnosen wie einem überstandenen Herzinfarkt, Stenosen in den Herzkranzgefäßen, einer Revaskularisation, z. B. mittels Stent-Implantation bzw. einer Bypass-Operation, oder einer klinisch gesicherten Angina pectoris. Die Vorstufen einer KHK, wie z. B. eine Hypertonie oder eine Hyperlipidämie, werden somit – zumindest versorgungstechnisch – nicht erfasst.
An dieser Stelle könnte die neue Versorgungspauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 03100, ggf. zusammen mit dem Check-up und einer DiGA, Anwendung finden.
Die Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen („Check-up“) nach der GOP 01732 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ist bereits zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig durchführbar und soll insbesondere auch dabei helfen, die wichtigsten Risikofaktoren bei der KHK, wie Hypertonus und/oder Hyperlipidämie, rechtzeitig zu erkennen.
Ergibt sich ein behandlungsbedürftiger Befund für eine dieser beiden chronischen Erkrankungen, ist eine Verlaufskontrolle über das DMP KHK aber (noch) nicht möglich. Die betreffenden Patientinnen und Patienten erfüllen aber die Voraussetzungen für regelmäßige Kontrollen nach der (entbudgetiert vergüteten) GOP 03100.
Als Monitoring bei einer gesicherten Hypertonie empfiehlt die Nationale VersorgungsLeitlinie (S3-Leitlinie der AWMF) bei allen Patientinnen und Patienten eine mindestens einmal jährliche Blutdruck- und Pulsfrequenzkontrolle sowie abhängig von individuellen Faktoren (wie Medikation, Komorbidität, Therapiezielerreichung) die Kontrolle der Elektrolyte (Natrium, Kalium), der eGFR (Serumkreatinin), des Gewichts, der Verträglichkeit der Medikamente und der Adhärenz. Das könnte die Grundlage für ein selbstgestricktes DMP-Programm sein, das über den Ansatz der GOP 03100 und der Pseudonummer 86700 für die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ umsetzbar wäre, ohne dass es zu einer Einschreibung kommen muss.
Bei einem Erstbefund wäre zwar zunächst nur die GOP 01732 EBM, ggf. zusammen mit anderen Leistungen wie insbesondere der Versichertenpauschale, wenn parallel akute kurative Symptome vorhanden sind, ansatzfähig. Schon nach einem weiteren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (pAPK) und zusätzlich einem mittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt (mAPK) in den Folgequartalen könnte das „Versorgungspauschalen-DMP Hypertonie“ aber starten.
In gleicher Weise wäre das Vorgehen bei der Erstdiagnose einer Hyperlipidämie im Rahmen eines Check-ups sinnvoll. Hier empfiehlt die DEGAM-Leitlinie „Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskularen Prävention“ vor der Entscheidung für eine medikamentöse Behandlung eine individuelle Einschätzung des kardiovaskulären Risikos durch validierte Scores wie z. B. arriba, ESC Charts oder PROCAM. Sofern auch hier die Voraussetzungen zum Ansatz der GOP 03100 geschaffen sind (Verordnung eines Präparats zulasten der GKV, „Chronikerregelung“) ist künftig ein regelmäßiger Ansatz der GOP 03100 als Verlaufskontrolle möglich.
Sollte eine weitere chronische Erkrankung auftreten, kann die GOP 03100 zwar nicht mehr berechnet werden, es wäre aber ein nahtloser Abrechnungsübergang von der GOP 03100 auf die GOP 03000 zzgl. 03220/03221 und ggf. die Abrechnungsposition für das DMP KHK gewährleistet.
Fallbeispiel
Bei einem 38-jährigen Patienten wird beim Check-up ein erhöhter Blutdruck festgestellt und nach einer Langzeitblutdruckmessung als behandlungsbedürftig eingestuft. Weitere chronische Erkrankungen liegen nicht vor, der Patient klagt aber auch über abdominale Beschwerden. Dem Patienten werden die notwendigen Maßnahmen bei einer Hypertoniebehandlung in einem 12-minütigen Gespräch erläutert, die abdominalen Beschwerden lassen sich anamnestisch als vermutlich nutritiv bedingt erklären und sollen weiter beobachtet werden. Der Patient wird auf ein Antihypertensivum eingestellt, das er regelmäßig einnehmen soll, zur Verlaufskontrolle der Hypertonie erhält er einen Termin für das übernächste Quartal.
Im Folgequartal ruft der Patient an und stellt Fragen zur Einnahmedauer des Präparats. Zum Termin im übernächsten Quartal werden die Blutdruck- und Pulswerte überprüft. Er erhält weitere Informationen zum Verhalten bei der Erkrankung und zur Unterstützung eine Verordnung über die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“, die ebenso wie die GOP 03100 nach der Pseudo-GOP 86700 zweimal im Krankheitsfall und damit jedes zweite Quartal berechnet werden kann. Die Aufzeichnungen soll er zur Besprechung im übernächsten Quartal mitbringen.
Damit sind alle Voraussetzungen zum erstmaligen und danach auch weiteren Ansatz der GOP 03100 im z. B. 4–6-monatlichen Abstand gegeben. Die Leistungsabrechnung ist in der Tabelle dargestellt. Die von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzten GOP sind nicht berücksichtigt.
Tab.: Erstkontakt:
EBM | Leistungsbeschreibung | Euro |
03003 | Versichertenpauschale im 38. Lebensjahr | 14,52 |
01732 | Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | 41,53 |
Folgekontakt im gleichen Quartal | ||
03324 | Langzeit-Blutdruckmessung | 7,26 |
03230 | Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist | 16,31 |
Folgekontakt im nächsten Quartal | ||
01435 | Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale: Telefonat wegen Medikation (andere LANR) | 11,21 |
Folgekontakt im übernächsten Quartal | ||
03100 | Versichertenpauschale im 38. Lebensjahr für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit nur einer chronischen Erkrankung und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen | 45,36 |
03230 | Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist | 16,31 |
86700 | Pauschale für die vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommene Anwendung „Oviva Direkt Bluthochdruck“, einmal im Behandlungsfall, zweimal im Krankheitsfall | 8,15 |
Fazit
Eine solche Vorgehensweise ist medizinisch effektiv und abrechnungstechnisch vorausschauend, insbesondere bei neu entdeckten potenziellen Risikopatientinnen und ‑patienten. Man gewinnt Patientinnen und Patienten, die sonst eher an der Praxis vorbeigingen, und bekommt für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen im Abstand von 4–6 Monaten ein deutlich höheres Honorar extrabudgetär.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.