Primärversorgung: KV oder HzV – wer macht das Rennen?
Bereits ab 2028 wird nach Aussage der aktuellen Gesundheitsministerin eine Primärversorgung im deutschen Gesundheitswesen positive Auswirkungen entwickeln. Klar ist aber jetzt schon, dass ein Primärarztsystem nur ein Teil dieser Gesundheitsreform sein wird.
Wie die künftige Primärversorgung strukturiert sein wird, lässt sich bereits schemenhaft erkennen. Ausgangspunkt soll ein Selektionsverfahren über die zentrale Rufnummer 116 117 sein. Hier hat die zuständige Gesundheitsministerin aber bereits klargestellt, „[…] dass die Hausarztpraxen nicht der Flaschenhals werden“. Das lässt erkennen, dass man in Berlin den Hausärztinnen und Hausärzten eine alleinige Primärversorgung nicht zutraut.
Problematisch auf der (haus)ärztlichen Seite ist angesichts solcher Pläne, dass die Diskussionen um den geplanten Systemwechsel von unterschiedlichen Ausgangspositionen ausgehen. Während der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Primärversorgung und Primärarztsystem als synonym ansieht und eine Chance zur besseren Verbreitung der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) wittert, scheint die Politik auch an die Einbeziehung anderer Bereiche zu denken.
Sollte ein Mangel oder ein Stau bei der Erstversorgung entstehen, sind weitere Akteure im Gespräch: So könnten nach der Krankenhausreform freiwerdende Kliniken einspringen und zuletzt sind sogar Apotheken erwähnt worden.
Den Vorsprung sollten wir nicht verspielen
Die Voraussetzungen für ein System in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das Versicherte verpflichtet, zunächst – wie in vielen europäischen Ländern längst üblich – eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt aufzusuchen, sind in Deutschland schon länger vorhanden. Die 5-jährige Pflichtfortbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin versetzt Hausärztinnen und Hausärzte in die Lage, einer medizinischen Lenkungsstruktur gerecht zu werden. Auch das Problem, dass die hausärztliche Tätigkeit bisher finanziell unattraktiv war und sich deshalb erhebliche Nachbesetzungsprobleme ergeben haben, wurde mit der Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars beseitigt. Was jetzt noch fehlt, ist ein Umsetzungskonzept.
Seit die Gesundheitsministerin verkündet hat, „dass das Primärversorgungssystem nicht in Konkurrenz zu den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b stehen soll“, ist zwischen KBV und Hausärztinnen- und Hausärzteverband ein Wettbewerb um die Pole-Position im Primärarztsystem ausgerufen worden. Der Berufsverband verweist darauf, dass es mit der HzV bereits ein Primärarztsystem gibt, das bisher auch erfolgreich umgesetzt werden konnte. Das ist richtig, denn insbesondere im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Baden-Württemberg und Bayerns gibt es hohe Einschreibequoten. Insgesamt sind bundesweit bisher aber nur rund 10 Millionen der 75 Millionen GKV-Versicherten und damit knapp 15 % in die verschiedenen HzV-Modelle eingeschrieben. Das wird für einen Systemwechsel nicht reichen, zumal man unterstellen kann, dass hier nur diejenigen Versicherten einbezogen wurden, die grundsätzlich bereit sind, ein Primärarztmodell zu akzeptieren! Alle anderen muss man noch davon überzeugen. Die Frage bleibt deshalb, wie und in welchem Rahmen eine flächendeckende primärärztliche Versorgung umgesetzt werden könnte.
Eine Lösung könnte der Ausbau der HzV sein. Hinderlich ist dabei aber, dass es bisher drei Umsetzungsformen mit unterschiedlich hoher bürokratischer Belastung gibt:
- Große Teile werden außerhalb des Kollektivvertragssystems und damit außerhalb des Sicherstellungsauftrages der regionalen KVen umgesetzt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), an die auch die Verwaltungskosten fließen. Bei den KVen verbleiben aber die Kosten für die Sicherstellungsmaßnahmen wie organisierter Notdienst, Qualitätssicherung und auch die Personalkosten. Die Tatsache, dass dies insbesondere die besonders betroffenen KVen in Baden-Württemberg und Bayern bisher nicht in ernsthafte Haushaltsprobleme stürzt, lässt vermuten, dass die fehlenden Einnahmen aus HzV-Verträgen für den KV-Betrieb nicht bedeutungsvoll und die Einnahmen aus den fachärztlichen Honoraranteilen ausreichend sind. Bei einer „Globalisierung“ würde das aber nicht mehr funktionieren. Eine komplette Umsetzung eines Primärarztsystems auf Grundlage der HzV durch den Hausärztinnen- und Hausärzteverband ist deshalb unwahrscheinlich, zumal es so aussieht, dass dieses System seinen finanziellen Reiz verliert. Bisher hatte die HzV den Vorteil, dass höhere Honorare gezahlt werden konnten und es keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen gab. Möglich war dies durch den gesetzlich vorgegebenen Kontrahierungszwang. Die Kassen müssen HzV-Verträge abschließen. Das will die AOK nun aber abschaffen und damit der HzV ihre Existenzgrundlage entziehen. HzV-Verträge, die über die verbandseigene HÄVG abgeschlossen werden, dürften deshalb schwierig werden.
- Eine Lösung dieses Problems bietet eine zweite HzV-Umsetzungsversion, die von Beginn an in den KVen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wurde. Dort wickelt die für den Sicherstellungsauftrag zuständige KV-Verwaltung die HzV-Verträge neben dem kollektivvertraglichen System ab, kann damit beide Systeme koordinieren und letztendlich durch die Verwaltungskosteneinnahmen auch finanzieren. Eine Umsetzung auf dieser Ebene ist deshalb eher wahrscheinlich, zumal davon auszugehen ist, dass es nach Einführung eines Primärarztsystems keine unterschiedlichen Gebührenordnungen im GKV-Bereich geben wird.
Vorteilhaft für die Vertragsärztinnen und -ärzte wäre diese Variante auch deshalb, weil man auf diese Weise die hohe bürokratische Belastung aus der Umsetzung der HzV-Verträge mit einer Unzahl an Kassen loswürde.
- Eine Art Zwischenlösung stellt die kürzlich in der KV Hamburg entwickelte Version dar. Um das Problem zu bewältigen, die nicht ganz einfache Trennung von HzV-Honoraren und EBM-Leistungen zu koordinieren, wurde eine Art Abrechnungskontrolle vereinbart, die insbesondere Doppelabrechnungen schon im Ansatz vermeiden soll. Ein (eigentlich) unnötiger Umweg wäre das aber auch.
Diese Ausgangssituation dürfte der Gesundheitsministerin klar geworden sein. Man müsse andere Berufe einbinden, zum Beispiel für Hausbesuche oder lnfektsprechstunden. Offen bleibt dabei, wie man die Patientinnen und Patienten davon überzeugen will, sich einem solchen Primärarztsystem zu „unterwerfen“. Im Gespräch sind deshalb ein Bonus, eine Gebühr oder Ausnahmen für Direktzugänge zu Fachärztinnen und -ärzten.
Fazit
Die größte Herausforderung bei der Einführung eines Primärarztsystems in der GKV dürfte das gesellschaftspolitische Element sein. Ob eine Umsetzung hier ab 2028 tatsächlich möglich wird, bleibt abzuwarten.
Hausärztinnen und Hausärzte sollten trotzdem die Herausforderung sofort annehmen. Seit dem 1. Oktober 2025 ist im Rahmen der Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars eine umfangreiche und qualitätsgesicherte Finanzierung der Primärdiagnostik als Grundlage für ein Primärarztsystem möglich. Es gilt, diesen Ansatz konsequent zu nutzen, damit im Rahmen der weiteren politischen Überlegungen ergänzende Primärversorger gar nicht oder erst in zweiter Linie zur Diskussion stehen.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.