Primärversorgung: KV oder HzV – wer macht das Rennen?

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Bereits ab 2028 wird nach Aussage der aktuellen Gesund­heits­ministerin eine Primär­versorgung im deutschen Gesund­heits­wesen positive Auswirkungen entwickeln. Klar ist aber jetzt schon, dass ein Primär­arzt­system nur ein Teil dieser Gesund­heitsreform sein wird.

Wie die künftige Primärversorgung strukturiert sein wird, lässt sich bereits schemen­haft erkennen. Aus­gangs­punkt soll ein Selektions­verfahren über die zen­trale Rufnummer 116 117 sein. Hier hat die zuständige Gesund­heits­ministerin aber bereits klar­gestellt, „[…] dass die Haus­arzt­praxen nicht der Flaschen­hals werden“. Das lässt erkennen, dass man in Berlin den Haus­ärztinnen und Haus­ärzten eine alleinige Primär­versorgung nicht zutraut.

Problematisch auf der (haus)ärzt­lichen Seite ist angesichts solcher Pläne, dass die Diskussionen um den geplanten System­wechsel von unter­schied­lichen Ausgangs­positionen ausgehen. Während der Haus­ärztinnen- und Haus­ärzte­verband Primär­versorgung und Primär­arzt­system als synonym ansieht und eine Chance zur besseren Verbreitung der Haus­arzt­zentrierten Versor­gung (HzV) wittert, scheint die Politik auch an die Einbe­ziehung anderer Bereiche zu denken.

Sollte ein Mangel oder ein Stau bei der Erst­versor­gung entstehen, sind weitere Akteure im Gespräch: So könnten nach der Kranken­haus­reform freiwerdende Kliniken einspringen und zuletzt sind sogar Apotheken erwähnt worden.

Den Vorsprung sollten wir nicht verspielen

Die Voraussetzungen für ein System in der gesetz­lichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV), das Versicherte verpflichtet, zunächst – wie in vielen europä­ischen Ländern längst üblich – eine Haus­ärztin bzw. einen Hausarzt aufzusuchen, sind in Deutsch­land schon länger vorhanden. Die 5-jährige Pflicht­fort­bildung zur Fach­ärztin bzw. zum Fach­arzt für Allgemein­medizin versetzt Haus­ärztinnen und Haus­ärzte in die Lage, einer medizinischen Lenkungs­struktur gerecht zu werden. Auch das Problem, dass die haus­ärzt­liche Tätigkeit bisher finan­ziell unattraktiv war und sich deshalb erheb­liche Nach­besetzungs­probleme ergeben haben, wurde mit der Ent­budge­tierung des haus­ärzt­lichen Honorars beseitigt. Was jetzt noch fehlt, ist ein Umsetzungs­konzept.

Seit die Gesundheits­ministerin verkündet hat, „dass das Primär­versorgungs­system nicht in Konkurrenz zu den Verträgen der Haus­arzt­zentrierten Versor­gung nach § 73b stehen soll“, ist zwischen KBV und Haus­ärztinnen- und Haus­ärzte­verband ein Wettbewerb um die Pole-Position im Primär­arzt­system ausgerufen worden. Der Berufs­verband verweist darauf, dass es mit der HzV bereits ein Primärarztsystem gibt, das bisher auch erfolg­reich umgesetzt werden konnte. Das ist richtig, denn insbesondere im Bereich der Kassen­ärzt­lichen Vereini­gungen (KVen) Baden-Württemberg und Bayerns gibt es hohe Einschreibe­quoten. Insgesamt sind bundes­weit bisher aber nur rund 10 Millionen der 75 Millionen GKV-Versi­cherten und damit knapp 15 % in die verschie­denen HzV-Modelle eingeschrieben. Das wird für einen System­wechsel nicht reichen, zumal man unter­stellen kann, dass hier nur diejenigen Versi­cherten einbezogen wurden, die grund­sätzlich bereit sind, ein Primär­arzt­modell zu akzep­tieren! Alle anderen muss man noch davon über­zeugen. Die Frage bleibt deshalb, wie und in welchem Rahmen eine flächen­deckende primär­ärztliche Ver­sor­gung umgesetzt werden könnte.

Eine Lösung könnte der Ausbau der HzV sein. Hinderlich ist dabei aber, dass es bisher drei Umsetzungs­formen mit unterschiedlich hoher büro­kra­tischer Belastung gibt:

  • Große Teile werden außerhalb des Kollektiv­vertrags­systems und damit außerhalb des Sicher­stellungs­auftrages der regionalen KVen umgesetzt. Die Abwick­lung erfolgt über die Haus­ärzt­liche Vertrags­gemein­schaft (HÄVG), an die auch die Verwaltungs­kosten fließen. Bei den KVen verbleiben aber die Kosten für die Sicher­stellungs­maßnahmen wie organi­sierter Notdienst, Qualitäts­sicherung und auch die Personal­kosten. Die Tatsache, dass dies insbesondere die beson­ders betroffenen KVen in Baden-Württemberg und Bayern bisher nicht in ernst­hafte Haus­halts­probleme stürzt, lässt vermuten, dass die fehlenden Einnahmen aus HzV-Verträgen für den KV-Betrieb nicht bedeutungs­voll und die Einnahmen aus den fach­ärzt­lichen Honorar­anteilen ausreichend sind. Bei einer „Globalisierung“ würde das aber nicht mehr funktionieren. Eine komplette Umsetzung eines Primär­arzt­systems auf Grundlage der HzV durch den Haus­ärztinnen- und Haus­ärzte­verband ist deshalb unwahr­scheinlich, zumal es so aussieht, dass dieses System seinen finan­ziellen Reiz verliert. Bisher hatte die HzV den Vorteil, dass höhere Honorare gezahlt werden konnten und es keine Wirt­schaft­lich­keits­prüfungen gab. Möglich war dies durch den gesetz­lich vorgegebenen Kontra­hierungs­zwang. Die Kassen müssen HzV-Verträge abschließen. Das will die AOK nun aber abschaffen und damit der HzV ihre Existenz­grund­lage entziehen. HzV-Verträge, die über die verbands­eigene HÄVG abgeschlossen werden, dürften deshalb schwierig werden.
     
  • Eine Lösung dieses Problems bietet eine zweite HzV-Umsetzungs­version, die von Beginn an in den KVen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wurde. Dort wickelt die für den Sicher­stellungs­auftrag zuständige KV-Verwaltung die HzV-Verträge neben dem kollektiv­vertrag­lichen System ab, kann damit beide Systeme koordi­nieren und letzt­endlich durch die Verwaltungs­kosten­einnahmen auch finan­zieren. Eine Umsetzung auf dieser Ebene ist deshalb eher wahr­schein­lich, zumal davon auszugehen ist, dass es nach Einführung eines Primärarztsystems keine unter­schied­lichen Gebühren­ordnungen im GKV-Bereich geben wird.
    Vorteilhaft für die Vertrags­ärztinnen und -ärzte wäre diese Variante auch deshalb, weil man auf diese Weise die hohe büro­kra­tische Belastung aus der Umsetzung der HzV-Verträge mit einer Unzahl an Kassen loswürde.
     
  • Eine Art Zwischenlösung stellt die kürzlich in der KV Hamburg entwickelte Version dar. Um das Problem zu bewältigen, die nicht ganz einfache Trennung von HzV-Honoraren und EBM-Leistungen zu koordi­nieren, wurde eine Art Abrechnungs­kontrolle vereinbart, die insbe­sondere Doppel­abrechnungen schon im Ansatz vermeiden soll. Ein (eigentlich) unnötiger Umweg wäre das aber auch.

Diese Ausgangssituation dürfte der Gesund­heits­ministerin klar geworden sein. Man müsse andere Berufe einbinden, zum Beispiel für Hausbesuche oder lnfekt­sprech­stunden. Offen bleibt dabei, wie man die Patientinnen und Patienten davon über­zeugen will, sich einem solchen Primär­arzt­system zu „unterwerfen“. Im Gespräch sind deshalb ein Bonus, eine Gebühr oder Ausnahmen für Direkt­zugänge zu Fachärztinnen und -ärzten.

Fazit

Die größte Herausforderung bei der Einführung eines Primärarztsystems in der GKV dürfte das gesellschaftspolitische Element sein. Ob eine Umsetzung hier ab 2028 tatsächlich möglich wird, bleibt abzuwarten.

Hausärztinnen und Hausärzte sollten trotzdem die Herausforderung sofort annehmen. Seit dem 1. Oktober 2025 ist im Rahmen der Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars eine umfangreiche und qualitätsgesicherte Finanzierung der Primärdiagnostik als Grundlage für ein Primärarztsystem möglich. Es gilt, diesen Ansatz konsequent zu nutzen, damit im Rahmen der weiteren politischen Überlegungen ergänzende Primärversorger gar nicht oder erst in zweiter Linie zur Diskussion stehen.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.