Kinderunfall – ein Fallbeispiel: Hier gibt es unter­schiedliche Abrechnungs­möglichkeiten

      Abrechnung     Meine Praxis

Die 10-jährige Ellen ist beim Spielen mit Freundinnen auf die rechte Thorax­hälfte und den rechten Arm gestürzt. Es ist eine starke Schwellung im Bereich des Unter­arms aufge­treten und sie klagt über Schmerzen im Rippen­bereich, insbe­sondere unter Bewegung und beim Atmen. Die Mutter kommt mit der Tochter in die Haus­arzt­sprech­stunde. Neben einer körper­lichen Unter­suchung wird eine Sono­graphie des Ober- und Unter­arms sowie des knöchernen Thorax durch­ge­führt, die glücklicher­weise keinen Fraktur­anhalt ergeben. Es wird eine ent­lastende Arm­schlinge ange­legt, ein ab­schwellend wirk­sames Schmerz­mittel verordnet und eine Befreiung vom Sport­unterricht für zunächst eine Woche ausge­stellt.

Die Abrechnung dieser Leistungen hängt davon ab, wo sich der Unfall ereignet hat.

1. Schul­sport­unfall

In diesem Fall kommen für die Not­fall­behandlung die Abrechnungs­positionen der UV-GOÄ nach den Sätzen der Allge­meinen Heil­behandlung zum Ansatz. Eine Vorstel­lung bei einer D-Ärztin bzw. einem D-Arzt kann erwogen werden, ist aber nach der geschilderten Konstel­lation nicht ver­pflichtend.

UV-GOÄLegendeEuro
1Symptom­zentrierte Unter­suchung bei Unfall­ver­letzungen, ein­schließ­lich Beratung8,37
410Ultra­schall­unter­suchung eines Organs18,60
411Zuschlag zur Nr. 410: Sono­graphie bei der Diagnostik von Frakturen bei Kindern und Jugend­lichen (bis zum 18. Geburts­tag), hier: Unter­suchung Ober- und Unter­arm39,99
411aZuschlag zur Nr. 410: Sono­graphie bei der Diagnostik von Frakturen bei Kindern und Jugend­lichen (bis zum 18. Geburts­tag), andere Knochen/Gelenke, die nicht in der Nr. 411 genannt sind, hier: knöcherner Thorax11,42
125Vordruck F 1050 Ärzt­liche Unfall­meldung10,11
143Bescheinigung zum Nach­weis der unfall­bedingten Erkrankung des Kindes3,69
SUMME zzgl.84,18
 Porto­kosten
Kosten Material Schlingen­verband nach Aufwand
0,95

Anmerkungen

  • Wer die Leistungen abrechnen will, muss eine Genehmigung der zuständigen Kassen­ärzt­lichen Vereinigung (KV) gemäß der Qualitäts­sicherungs­verein­barung Ultra­schall­diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V einholen.
  • Für die sonographische Unter­suchung nach Nr. 410 beim Verdacht auf Frakturen der in der Nr. 411 UV-GOÄ genannten Knochen/Gelenke kann dieser Zuschlag berechnet werden. Das unter­suchte Organ muss in der Rechnung angegeben werden.
  • Knochen/Gelenke im Sinne der Nr. 411 sind Oberarm, Unterarm, Ober­schenkel, Unter­schenkel und angrenzende Gelenke. Eine Unter­suchung der Gegen­seite ist nicht gesondert berechnungs­fähig.
  • Bei der Unter­suchung weiterer Skelett­abschnitte kann zusätzlich die Nr. 411a zum Ansatz kommen.
  • Die UV-GOÄ enthält keine Leistungs­position für das Anfertigen und Anlegen eines Schlingen­verbandes. Eine Analog­berechnung ist in dieser Gebühren­ordnung nicht möglich.

2. Privater Unfall in der GKV

In diesem Fall kommen die ein­schlägigen Gebühren­ordnungs­positionen (GOP) des EBM zum Ansatz. Auch hier gibt es die Möglich­keit des diagnos­tischen Ein­satzes eines Sono­graphie­gerätes. Die Abrechnungs­regelungen unter­scheiden sich aber (deutlich) von denen in der UV-GOÄ.
Die Methode darf von Fach­ärztinnen und Fach­ärzten für Allge­mein­medizin durch­ge­führt werden, die eine Genehmigung ihrer KV gemäß der Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik (QS-Vereinbarung) nach § 135 Abs. 2 SGB V besitzen. Die Betreffenden müssen Kenntnisse und Erfahrungen in der Durch­führung und Befundung der Sono­graphie von Frakturen der langen Röhren­knochen der oberen Extre­mitäten nach­weisen, wobei diese fachliche Quali­fi­kation auch durch die Teil­nahme an einer struk­tu­rierten Fort­bildung über mindes­tens 6 Stunden erfolgen kann.
Die Ansatz­möglich­keiten der hier neuge­schaffenen GOP sind im Vergleich zur UV-GOÄ aber deut­lich einge­schränkt. Der An­satz ist nur bis zum 12. Lebens­jahr und auch nur bei Unter­suchungen an den langen Röhren­knochen der oberen Extre­mität möglich.

EBMLegendeEuro
03002Versicherten­pauschale im 11. Lebensjahr18,09
33053Fraktur­sono­graphie bei Neuge­borenen, Säug­lingen, Klein­kindern und Kindern bis zum voll­endeten 12. Lebens­jahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhren­knochens der oberen Extre­mitäten, einmal im Behand­lungs­fall13,12
33040Sono­graphische Unter­suchung der Thorax­organe mittels B-Mode-Verfahren14,01
SUMME45,22

Anmerkungen

Unter den gezeigten Leistungen werden die Ver­sicher­ten­pauschale ent­budgetiert bzw. die Fraktur­sono­graphie extra­budgetär (für 2 Jahre) vergütet. Die mögliche Abrechnungs­konstellation ist hier aller­dings durch einige Gebühren­ordnungs­regelungen erschwert:

  • Eigentlich käme für die sono­graphische Unter­suchung des (knöchernen) Thorax die GOP 33081 als Unter­suchung von Organen oder Organ­teilen bzw. Organ­strukturen, die nicht Bestand­teil der GOP 33053 u. a. sind, zum Ansatz.
    Im Fuß­noten­text der GOP 33053 steht aber Folgendes: „Die GOP 33053 ist nicht neben den GOP […] 33050 und 33081 be­rechnungs­fähig.“
  • Sofern sich aus der Klinik des Falles aller­dings nicht nur die Not­wendig­keit einer Unter­suchung des knöchernen Thorax, sondern auch der Thorax­organe ergibt, könnte im vor­liegenden Fall zusätz­lich die GOP 33040 berechnet werden.
  • Da die Legende der GOP 33053 nur die sono­graphische Unter­suchung von Knochen der oberen Extremi­täten vor­sieht, könnte in einem anderen Fall mit einem Trauma z. B. im Bereich eines Beines nur die GOP 33081 berechnet werden.
  • Der Schlingen­verband und das Sport­unfähig­keits­attest sind in der Ver­sicherten­pauschale ent­halten. Wird ein solches Attest aller­dings z. B. aus­drück­lich von der Schule ange­fordert, kann die Nr. 70 GOÄ zu­lasten der Schul­behörde berechnet werden.

3. Privater Unfall in der PKV

In der GOÄ werden in den All­ge­meinen Bestim­mungen C VI als Organe aus dem Skelett­system nur „Gelenke als Funktions­einheiten“ aufge­listet. Das übrige Skelett­system ist dort nicht abge­bildet, sodass zur Ab­rechnung auf das Prinzip der analogen Ab­rechnung nach § 6 Abs. 2 der GOÄ zurück­ge­griffen werden muss. Zum An­satz kommen in diesem Sinne bei der geschil­derten Kasuistik deshalb nur die Nrn. 410 und 420.

GOÄLegendeEuro (1 x)
1Beratung4,66
5Symptom­bezogene Unter­suchung4,66
410 ASono­graphische Unter­suchung der oberen Extre­mität rechts, analog Nr. 410 – Ultra­schall­unter­suchung eines Organs11,66
420 ASono­graphische Unter­suchung Thorax, analog Nr. 420 – Ultra­schall­unter­suchung eines weiteren Organs im An­schluss an die Leistung nach Nummer 4104,66
70Attest Sport­befreiung2,33
SUMME zzgl.27,97
 Kosten Material Schlingen­verband nach Aufwand 

Anmerkungen

  • Die Anfertigung und das Anlegen eines Arm­schlingen­ver­bandes ist eine berechnungs­fähige ärztliche Leistung, die im GOÄ-Gebühren­ver­zeichnis aber nicht berück­sichtigt ist. In Betracht kommt deshalb auch hier ein analoger Ansatz nach § 6 Abs. 2 der GOÄ. Da der Auf­wand höher ist als bei der Nr. 200, wäre ein analoger An­satz dieser Leistung mit einem höheren Multi­plikator möglich.
  • Da in den Allge­meinen Bestimmungen C VI eine endgültige und definitive Auf­zählung aner­kannter Organe erfolgt, dort auch „Gelenke als Funktions­einheiten“ benannt sind und sich das auf eine Körper­region bezieht, könnte bei einer Gelenk­beteiligung (z. B. Ellen­bogen) die Nr. 420 – in diesem Fall originär unter Nennung des Organs (Gelenks) – zusätzlich zur Nr. 410 A neben der Nr. 420 A ange­setzt werden.

Fazit

Der erhebliche „Preis­unter­schied“ bei der exakt gleichen Leistung insbe­sondere zwischen EBM und UV-GOÄ sollte Anlass sein, in einem solchen Fall genau zu prüfen, wer der Kosten­träger ist. Die zuständige Unfall­ver­sicherung kommt dabei häufiger in Betracht, als man viel­leicht denkt. Findet der Unfall z. B. auf dem Weg zur Schule oder von dort zurück statt, ist auch eine Abrechnung nach UV-GOÄ möglich, wenn dies ohne Unter­brechung geschehen ist. Das gilt aller­dings auch für die Abrechnung nach GOÄ, denn das Honorar­ergebnis laut UV-GOÄ mit 84,18 Euro zzgl. Sach­kosten ist deutlich besser als das laut GOÄ mit 64,33 Euro zzgl. Sach­kosten, zumindest beim Standard-Multi­pli­kator von 2,3.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.