Es gibt neue Abrechnungsbestimmungen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)!

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Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungs­ausschuss (BA) auf Entscheidungen für die Anwendung und Abrechnung weiterer digitaler Gesundheits­anwendungen (DiGA) geeinigt. Betroffen sind aktuell die DiGA „Invirto“, „elona therapy Depression“ und „Kaia Rückenschmerzen“.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurden DiGA als neuer Leistungs­bereich in die vertrags­ärztliche Versorgung eingeführt. Dabei wird bei der Festlegung der Vergütung der vom Bundes­institut für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) bestimmten ärztlichen Leistungen unter­schieden, ob die DiGA dauerhaft oder nur vorläufig zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis gemäß § 139e Absatz 3 SGB V aufgenommen wurde. Bei dauerhaft aufgenommenen DiGA wird zusätzlich der Einheitliche Bewertungs­maßstab (EBM) angepasst, wenn abrechnungs­fähige ärztliche Leistungen im Zusammen­hang mit der Anwendung resultieren.

Danach ergeben sich folgende Neuerungen für die Verordnung und Abrechnung von DiGA:

  • Die DiGA Invirto wurde im Dezember 2022 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Mit Bezug auf vorgelegte Studien­ergebnisse hat das BfArM mit der dauerhaften Aufnahme dieser DiGA den Anwenderkreis auf Patienten in der Alters­gruppe von 18 bis 65 Jahren eingeschränkt.
    Verlaufs­kontrollen und Auswertungen können nach der Gebühren­ordnungs­position (GOP) 01474 berechnet werden (BA in seiner 641. Sitzung).
  • Die DiGA elona therapy Depression wurde im Dezember 2022 vorläufig zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Hier hat das BfArM ebenfalls erforderliche ärztliche Tätigkeiten bestimmt. Die Leistung kann zunächst aber nur über die Pseudo­ziffer 86700 in Rechnung gestellt werden.
  • Die DiGA Kaia Rückenschmerzen wurde im Februar 2023 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Da das BfArM hier keine zusätzlich erforder­lichen ärztlichen Leistungen sieht, ist die Verordnung zwar möglich, die GOP 01470 als Bestandteil der Versicherten­pauschale aber nicht berechnungs­fähig.

Damit stellt sich das Spektrum der Abrechnungs­möglich­keiten der DiGA wie folgt dar:

EBMLegendeEuro
01471

Zusatzpauschale für die Verlaufs­kontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits­anwendung (DiGA) somnio

Indikation:
Ein- und Durchschlafstörungen

Anmerkungen:
Die GOP ist einmal im Behandlungsfall, auch bei Durchführung im Rahmen einer Video­sprech­stunde berechnungs­fähig, wenn dies durch Angabe einer bundes­einheitlich kodierten Zusatz­kennzeichnung dokumentiert wird.
7,35
01472

Zusatzpauschale für die Verlaufs­kontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits­anwendung (DiGA) Vivira

Indikation:
Nichtspezifische Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose)

Anmerkungen:
Die GOP ist einmal im Behandlungsfall und im Krankheitsfall höchstens zweimal berechnungs­fähig.
7,35
01473

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits­anwendung (DiGA) zanadio, einmal im Behandlungs­fall

Indikation:
Adipositas

Anmerkungen:
Die GOP ist einmal im Behandlungs­fall ausschließlich bei Patientinnen ab dem 18. Lebensjahr, nicht in zwei aufeinander­folgenden Quartalen und im Krankheitsfall höchstens zweimal berechnungs­fähig.
7,35
01474

Zusatzpauschale für die Verlaufs­kontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits­anwendung (DiGA) Invirto

Indikationen:
Agoraphobie mit und ohne Panikstörung (Modul Agora) oder Panikstörung (Modul Panik) oder Soziale Phobien (Modul Sozial)

Anmerkungen:
Die GOP ist je dokumentierter Indikation bei Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 66. Lebensjahr einmal im Krankheitsfall berechnungs­fähig.
7,35
86700

Pauschale für die Verlaufskontrolle und Auswertung und/oder Auswahl und/oder Individua­lisierung von Inhalten der digitalen Gesundheits­anwendungen

  • Cankado Pro-React Onco (Bösartige Neubildung der Brustdrüse)
  • Mawendo (Krankheiten der Patella bei 12- bis 17-Jährigen)
  • Oviva Direkt (Adipositas)
  • companion patella (Krankheiten im Patellofemoralbereich/Chondromalacia patellae/Tendinitis der Patellarsehne ab dem 12. Lebensjahr)
  • NEU: elona therapy Depression (Behandlung der unipolaren Depression)
Anmerkungen:
Die Leistung 86700 ist je digitaler Gesundheits­anwendung einmal im Behandlungs­fall und höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungs­fähig.
7,12

Die Pseudonummer 86700 kann von folgenden Fachgruppen berechnet werden:

  • Hausärzte
  • Kinder- und Jugendärzte mit der Zusatz­weiter­bildung Kinder- und Jugend-Orthopädie oder mit der Zusatz­weiter­bildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie
  • Internisten mit und ohne Schwer­punkt (inklusive der Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen)
  • Gynäkologen
  • Orthopäden und Unfallchirurgen
  • Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie)
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärzte bzw. Psycho­therapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und Fachärzte mit der Zusatz­weiterbildung Psychotherapie

Die bisher für die alleinige Verordnung von DiGA berechnungs­fähige GOP 01470 ist seit dem 1. Januar 2023 in den Anhang VI.1 und damit in das „Verzeichnis der nicht gesondert berechnungs­fähigen Leistungen“ aufgenommen worden. Die Verordnung von nicht mit einem besonderen Versorgungs­aufwand laut Tabelle verbundenen DiGA ist deshalb nicht mehr berechnungsfähig.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.